Jahresrückblick September 2022
TÜPL Allentsteig: Wolf darf mit Warnschüssen vertrieben werden
Zur Wolf-Abschreckung: Bezirkshauptmannschaft Zwettl erlässt Bescheid für den Raum rund um den Truppenübungsplatz Allentsteig.
ALLENTSTEIG. Die Bezirkshauptmannschaft Zwettl reagiert auf einen Bericht eines Berufsjägers rund um Truppenübungsplatz Allentsteig Mitte August. Darin gab der Jäger an, dass bei einem Aufeinandertreffen mit einem Wolf dieser unerwünschtes Verhalten zeigte. Demnach stand der Weidmann auf dem Rückweg zu seinem Auto plötzlich rund zehn Meter vor einem Wolf. "Dieser ließ sich in seiner Annäherung jedoch auch durch lautes Schreien nicht hindern, sodass sich der Jäger gezwungen sah, einen Warnschuss in den Boden vor sich abzufeuern. Erst dann flüchtete der Wolf", heißt es in der Niederschrift des Vorfalls.
Schreckschüsse empfohlen
Die Behörde hat daraufhin ein Gutachten in Auftrag gegeben. Dieses hält fest, dass aus jagdfachlicher Sicht empfohlen wird, Schreckschüsse zur Vergrämung der Wölfe, sollten diese eine Distanz von 50 Metern unterschreiten und keine Anzeichen von Scheu zeigen, abzufeuern.
Von dieser Maßnahme betroffen sind das Eigenjagdgebiet Klosterwalt, die Jagdgebiete Gerotten, Rudmanns, Mitterreith, Franzen, Schmerbach, Kleinenzersdorf-Kleinraabs sowie die Eigenjagdgebiete der Heeresforstverwaltung Allentsteig und Ottenstein.
In dem Bescheid wird festgehalten, dass sichergestellt sein muss, dass durch die Vergrämungsmaßnahme der Wolf keine Verletzung erleidet sowie jede Vergrämung der Jagdbehörde unverzüglich zu melden ist.
"Die Vergrämungsmaßnahme soll zumindest bis Ende des Jahres 2022 aufgetragen werden, um sicherzustellen, dass der Wolf sein unerwünschtes Verhalten ablegt", hält Bezirkshauptmann-Stellvertreterin Margarita Wamser darin schriftlich fest.
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