Der erste Urlaub ohne Eltern
Der erste Urlaub ohne Eltern
von Wolfgang Mayr
Forum Familie Flachgau
Es gibt im Familien- oder Jugendschutzrecht keine Altersgrenze, ab der Kinder bzw. Jugendliche unter 18 Jahren alleine verreisen dürfen. Elterliche Pflichten sind die "Pflege und Erziehung" der minderjährigen Kinder, dazu gehört auch die Aufsichtspflicht über das Kind. Zu den elterlichen Rechten gehört aber auch die Entscheidung, sein minderjähriges Kind allein oder mit Freunden verreisen zu lassen.
Wenn die Eltern zustimmen, kann es vor allem bei Auslandsreisen hilfreich sein, eine »Reisevollmacht« mit zu geben - ein formloses Schriftstück, das die Zustimmung der Erziehungsberechtigten zur Reise beinhaltet.
Ratsam ist, sich über die Jugendschutzbestimmungen des Urlaubslandes zu informieren (unterschiedliche Altersgrenzen für den Aufenthalt in Gaststätten, Alkoholkonsum, rauchen) und den bestehenden Versicherungsschutz des Kindes im Ausland zu überprüfen (Unfall- und Krankenversicherung).
Hilfreiche Informationen zu den einzelnen Urlaubsländern bieten ARBÖ und ÖAMTC auf ihren homepages (auch mehrsprachige Reisevollmachtsvordrucke – www.arboe.at, www.oeamtc.at )
Neuerdings muss auch bei der Einreise in Kroatien, wer ein "fremdes" Kind unter 18 Jahre mitnimmt (als Bekannte, Tante, Onkel, Großeltern) für dieses Kind nicht nur einen Pass sondern auch eine Vollmacht der leiblichen Eltern vorweisen.
Ohne diese Vollmacht kann es Probleme geben.
Weitere Infos zu Familienthemen:
Wolfgang Mayr
Forum Familie Flachgau – Elternservice des Landes
Tel. 0664/82 84 238, e-mail: forumfamilie-flachgau@salzburg.gv.at
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