Nova neu: Deutlich spürbar für Kunden

Es raucht. Nicht nur aus den Auspuffen, sondern auch in den Köpfen der Verhandler für neue Gesetze. | Foto: Bilderbox
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  • hochgeladen von Katharina Grasser

Im Finanzausschuss im Parlament haben sich die Parteien vergangene Woche auf eine Novelle der Nova (Normverbrauchsabgabe) geeinigt. Es handelt sich dabei um eine Gesetzesvorlage, die im Nationalrat beschlossen werden muss. Sollte der Bundesrat kein Veto einlegen, wird es Bundespräsidenten Heinz Fischer vorgelegt, der mit seiner Unterschrift bestätigte, dass das Gesetz verfassungskonform ist. Mit 1. März soll somit das Abgabenänderungsgesetz 2014 in Kraft treten.

Was auf uns zukommt
Klaus Edelsbrunner, geschäftsführender Gesellschafter des gleichnamigen Autohauses in Andritz, geht davon aus, dass diese "Nova-Novelle" mit 1. März in Kraft treten wird. "Die Hauptänderung besteht darin, dass nun allein der CO₂-Ausstoß für die neue Berechnung der Nova ausschlaggebend ist", erklärt Klaus Edelsbrunner.
"Zu rechnen ist damit, dass rund 75 Prozent der Fahrzeuge teurer und 25 Prozent billiger werden", prognostiziert Klaus Edelsbrunner. "Die Kunden werden das beim Autokauf schon sehr deutlich spüren." Kurzentschlossene könnten noch bis 28. März lagernde Autos mit der alten Nova beziehen. Danach gilt nur noch die Nova neu. "Derzeit verzeichnen wir einen regelrechten Kaufboom, da viele sich Mehrkosten durch die Nova neu sparen wollen", berichtet Edelsbrunner.

Berechnungsformel für "Nova neu": CO₂-90/5

Die Normverbrauchsabgabe (Nova) wird fällig, wenn ein neuer PKW, Kombi oder Kraftrad geliefert oder zum ersten Mal zugelassen wird. Sie ist beim Autohändler direkt zu bezahlen.
So wird die Nova künftig berechnet: Zuerst den CO₂-Wert (siehe Typenschein) minus 90 und dann durch 5 dividieren. Damit kommt man auf den anzuwendenden Nova-Prozentsatz.
Um die Nova eines neuen Autos zu berechnen: Den Nettopreis des Fahrzeuges mit dem Nova-Prozentsatz multiplizieren und dann minus 450 (Benzin) bzw. minus 350 (Diesel) rechnen.

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