Tirol bekennt sich zur Mindestsicherung

Landesregierung bekennt sich zur Mindestsicherung und schafft Freibetragsregelung. | Foto: Dr. Klaus-Uwe Gerhardt  / pixelio.de
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TIROL. Die Tiroler Landesregierung fasst am 12.04.2016 einen Grundsatzbeschluss in dem die bisherige Regelung der Mindestsicherung gestärkt wird. Zusätzlich wurden weitere Integrationsmaßnahmen beschlossen.

Tirol geht den Weg des gesellschaftlichen Miteinanders

„Wir gehen in Tirol konsequent den Weg des gesellschaftlichen Miteinanders. Alle Menschen, die in Tirol Hilfe benötigen, werden diese weiterhin in vollem Umfang bekommen. Denn die Verhinderung der sozialen Ausgrenzung ist ein elementarer Bestandteil für das langfristig friedliche Zusammenleben“, so die Grüne Landesrätin Christine Baur.
Tirol stellt sich hier klar gegen die Position der schwarz-blauen Regierung in Oberösterreich. Tirol stelle sich damit nicht gegen in soziale Notlage geratenen Menschen sondern gegen jene, die gesellschaftliche Spaltungsversuche und politische Stimmungsmache betreiben. „Wir weichen von unserem Grundsatz nicht ab: Wir bekämpfen die Armut und nicht die Armen“, betont die Grüne Landesrätin.

Schaffung einer Freibetragsregelung

Mit Hilfe einer befristeten Freibetragsregelung soll die schnellere Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt gelingen. Durch diese Regelung soll der Unterschied zwischen dem Höchstbezug der Mindestsicherung und den Verdiensten im Niedriglohnsektor vergrößert werden. Dies solle den Anreiz zu arbeiten, vergrößern, so Christine Baur. Wie bisher sollen Kürzungen der Mindestsicherung im Einzelfall geprüft werden. Diese wird nur dann erfolgen, wenn angebotene Kurse zumutbar waren und trotz Aufforderung nicht besucht wurden. Die Landesregierung müsse nun ein ausreichendes Kursangebot schaffen.

Maßnahmen zur bestmöglichen Integration

Die Landesregierung setzt Maßnahmen zur bestmöglichen Integration von Menschen auf der Flucht. Während der Bearbeitung des Asylantrags soll bereits mit Qualifizierungs- und Bildungsmaßnahmen begonnen werden. Somit sollen diese Menschen bestmöglich auf den Arbeitsmarkt vorbereitet werden. Durch diese Maßnahmen sollen sie nach einem positiven Asylbescheid möglichst schnell in den regulären Arbeitsmarkt eingegliedert werden können.
Dabei stehen Deutsch- und Orientierungskurse im Vordergrund. „Ein besonderes Augenmerk legen wir auf die Möglichkeit für junge AsylwerberInnen, eine Berufslehre zu absolvieren. Dieses Angebot wird ausgebaut“, so Christine Baur.

Mindestsicherung wird an Integration gekoppelt

UPDATE. Mit der Koppelung der Mindestsicherung an Integration soll die Selbsterhaltungsfähigkeit der Betroffenen möglichst rasch erreicht werden. Es brauche daher auch die Mitwirkung der Betroffenen, so LH Günther Platter. Das Land Tirol will mit entsprechenden Angeboten und Unterstützungsmaßnahmen die Integration fördern, fordere sie im Gegenzug aber auch ein.
Zukünftig soll auch die Teilnahme an Kursen dokumentiert und nachgewiesen werden.

Die Tiroler Landesregierung setzt sich im Zusammenhang mit der Mindestsicherung für die neue 15a-Verinbarung für die bundesweite Mindestsicherung.

Fakten zur Mindestsicherung
2015 wurden rund 51 Millionen Euro für die Mindestsicherung ausgegeben. Die Anzahl der BezieherInnen mit österreichischer Staatsbürgerschaft ist von 70,3 auf 54 Prozent gesunken. Die Zahl von Nicht-EU-BürgerInnen ist von 21 auf 34,7 Prozent gestiegen.
2014 gab es tirolweit 15.220 BezieherInnen. Am häufigsten beziehen Familien mit Kindern und AlleinerzieherInnen die Mindestsicherung. Hier sind die Zahlen 2014 am meisten gestiegen: bei Familien um 56%, bei AlleinerzieherInnen um 26%. Die meisten BezieherInnen bekommen nicht die volle Mindestsicherung, sie sind sogenannte "Aufstocker" auf einen niedrigen Gehalt.

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