Ein totes Schaf, zwei Schuldsprüche
"Er wollte es halt auf ihre Art schlachten"
"Er wollte es halt auf ihre Art schlachten", meinte der Schafzüchter aus dem Bezirk Amstetten vor Gericht. Urteile nicht rechtskräftig.
BEZIRK AMSTETTEN. Er habe nicht gewusst, dass das Schächten von Tieren seit 2018 verboten ist. Das erklärt ein 69-jähriger Bosnier, der seit mehreren Jahrzehnten in Österreich lebt, am Landesgericht St. Pölten. Er bekannte sich zum Vorwurf der Tierquälerei nicht schuldig. Auch der mitangeklagte 66-jährige Landwirt, auf dessen Hof im Bezirk Amstetten das Tier getötet wurde, fühlt sich nicht schuldig. Er habe das Schaf „ja nur gehalten“, während sein langjähriger Kunde dem Tier ohne Betäubung die Kehle durchschnitt. Auch er will von dem Verbot nichts gewusst haben, und für die vorgeschriebene Bewilligung durch einen Tierarzt sei keine Zeit gewesen.
"Fachgerecht gemacht"
„Das geht so schnell und er hat es fachgerecht gemacht“, behauptete der Landwirt. „Er wollte es halt auf ihre Art schlachten“, meinte der Schafzüchter. Er sei gegen solche Schlachtungen, habe sich aber überreden lassen. Auf die Frage von Richterin Doris Wais-Pfeffer bezüglich der rohen Misshandlung erklärte der Bosnier, nicht gewusst zu haben, dass diese in Bosnien übliche Schächtung eine Qual für das Tier sei. Außerdem „eine Betäubung wäre gegen den Glauben“, rechtfertigte der Schächter sein traditionelles Ritual. Wais-Pfeffer sprach beide Angeklagten schuldig. Dass sie vom Verbot des Schächtens nichts gewusst hätten, nahm ihnen die Richterin nicht ab. Sie verhängte je eine Geldstrafe von 100 Tagessätzen. Dem Einkommen entsprechend wurde beim Bosnier ein Tagessatz mit 25 Euro, beim Landwirt mit vier Euro festgesetzt. Die Ersatzfreiheitsstrafe beträgt 50 Tage (nicht rechtskräftig). Die Angeklagten erbaten Bedenkzeit.
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