Gute Noten für Deutschtests erkauft
Bewertungen für Tests sollen beschönigt worden sein. Das Ergebnis: Bestanden und Gerichtstermin.
BEZIRK AMSTETTEN. (ip) Ein Verfahren im Zusammenhang mit Bestechungsgeldern für eine Deutschprüferin am Landesgericht St. Pölten musste nun vertagt werden. Ein armenisches Ehepaar aus dem Bezirk Amstetten bestritt heftig, für die nachträgliche Manipulation seiner in Linz abgelegten schriftlichen Deutschprüfung je 1.000 Euro an die Prüferin, die als Amtsträgerin beim Österreichischen Integrationsfonds ihr Honorar erhielt, bezahlt zu haben.
„Erdrückende Beweise“
Aufgrund „erdrückender Beweise“, die Staatsanwalt Thomas Korntheuer auf den Tisch legte, empfahl der Richter den Angeklagten eindringlich, das „Nicht schuldig“ nochmals zu überdenken, zumal ein Geständnis doch ein wesentlicher Grund für eine Strafmilderung ist. Doch auch nach einer ergänzenden Beratung mit Verteidiger Bruno Bernreitner blieb das Paar dabei, lediglich je 130 Euro Prüfungstaxe bezahlt zu haben.
68 Mal manipuliert
Belastet werden die beiden nicht zuletzt von der mittlerweile rechtskräftig verurteilten Frau, die in 68 Fällen nachhalf, das Prüfungsergebnis für eine entsprechend positive Bewertung zu manipulieren, indem sie im Nachhinein die teils zahlreichen Fehler ausradierte bzw. korrigierte. Damit gelangten ihre „Schützlinge“ unter anderem in die Gruppe jener Personen, die die österreichische Staatsbürgerschaft erlangen können. Wie sie in einem vorangegangenen Prozess gegen einen Mann aus Vorarlberg, der auf den Prüfungsort St. Pölten beharrte und 2.300 Euro hinblätterte, angab, habe sie pro Test „nur“ 400 Euro für ihre Mehrarbeit erhalten. Den Rest steckten Vermittler ein, die mit ihren Angeboten etwa an Asylwerber herantraten.
Fehlende Deutschkenntnisse
Auf die Aussage der Leiterin eines Sprachinstituts, die gemeinsam mit der verurteilten Frau die Prüfungen durchführte, reagierte die 37-jährige Armenierin besonders empfindlich, während ihr 38-jähriger Ehemann die belastende Aussage damit erklärte, dass man im Vorfeld mit der Dame einen Streit um einen Parkplatz ausgefochten habe.
Die Zeugin gab an, sich an das Ehepaar, das die Prüfung im Dezember 2015 ablegte, noch gut erinnern zu können, zumal sich beide so verhalten hätten, als sei ihnen das alles egal. Ihr sei auch aufgefallen, dass zumindest die Frau weder Deutsch schreiben, lesen noch sprechen konnte.
"Besondere Meisterleistung"
Während der Beschuldigte erklärte, dass er im Vorfeld sechs Monate lang einen Kurs besucht habe, trat seine Frau nach einem zweitägigen Schnellkurs zur Prüfung an. Die vorgelegten Tests bezeichnete der Richter als „besondere Meisterleistung“, wobei er keine Erklärung fand, wie das Paar davon ausgehen konnte, damit eine entsprechend positive Bewertung zu erhalten. Für die nachträgliche Manipulation hatten die Angeklagten keine Erklärung. Bernreitner stutzte jedoch bei diversen Aussagen der Institutsleiterin und überlegt eine entsprechende Überprüfung.
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