Lehrling wollte in Amstetten unter die Decke einer 16-Jährigen und biss zu
Unterwegs im Mädchentrakt: 21-Jähriger soll sich in das Bett einer 16-jährigen Schülerin gelegt haben.
BEZIRK AMSTETTEN (ip). Wegen versuchter Vergewaltigung, vorsätzlicher Körperverletzung und versuchter Bestimmung zur Falschaussage muss sich ein 21-jähriger Lehrling am Landesgericht St. Pölten verantworten. Der Bursche bestreitet den Vorwurf von Staatsanwalt Karl Wurzer, denn Sex sei nicht am Programm gestanden.
Ein nächtlicher Besuch
Wie Wurzer ausführte, habe sich der Vorfall in einem Lehrlingsheim im Bezirk Amstetten ereignet. Drei Burschen und zwei Mädchen waren abends gemeinsam unterwegs. Nachdem die Schülerinnen in ihr Zimmer im streng nach Geschlechtern getrennten Stockwerk zu Bett gegangen waren, erhielten sie gegen zwei Uhr unerwünschten, durch Alkohol beeinträchtigten Besuch.
In Unterarm gebissen
Dabei soll sich der Angeklagte in das Bett der 16-jährigen Schülerin gelegt haben, die ihrerseits unter der Decke Schutz gesucht und ihn mit den Beinen weggetreten habe. Mit Gewalt habe der Bursche versucht, den Widerstand des Mädchens zu brechen. Schließlich biss er es in den Unterarm. Auch die zu Hilfe eilende Zimmerkollegin bekam die Zähne des Beschuldigten zu spüren. Für den Biss im Nackenbereich verlangte sie vor Gericht jedoch kein Schmerzensgeld.
Mit Sex "nichts am Hut"
„Er hat Schiss gehabt, dass er aus der Schule fliegt“, begründete Verteidiger Robert Lattermann zuletzt den Versuch seines Mandanten, einen Mitschüler zu einer Falschaussage vor der Polizei zu überreden. Immerhin hätten sich die Burschen nachts im Mädchentrakt aufgehalten. Zum Vergewaltigungsversuch meinte Lattermann, dass es „keine ausführungsnahe Handlung“ gegeben habe und der 21-Jährige doch stark alkoholisiert gewesen sei. Mit Sex habe sein Mandant in dieser Nacht nichts am Hut gehabt. Da einer der Zeugen vor Gericht nicht erschienen war, vertagte der vorsitzende Richter Markus Grünberger den Prozess.
Folgen für die Schülerin
Die Schülerin leide seither an einer posttraumatischen Belastungsstörung, begründete Privatbeteiligtenvertreter Hans-Peter Pflügl die Schmerzensgeldforderung von 3.000 Euro. Die Hälfte davon wurde anerkannt und bereits beglichen.
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