Fortgesetzte Gewalt
Mostviertler Horrormutter wurde zu 7 Jahren Haft verurteilt
Mit unfassbaren Sanktionen soll eine dreifache Mutter aus dem Mostviertel Verfehlungen ihrer beiden Söhne (17, 15 J.), sowie ihrer mittlerweile 14-jährigen Tochter bestraft haben.
MOSTVIERTEL. Ein St. Pöltner Schöffensenat verurteilte die uneinsichtige 50-Jährige nun zu sieben Jahren Haft, ihr Ehemann kam mit einem Freispruch davon (beide nicht rechtskräftig).
Laut Anklage vertrauten sich die Kinder 2022 einer Verwandten an. In den folgenden Einvernahmen gaben sie weitgehend gleichlautend an, dass ihre Mutter täglich ihren Stuhl kontrolliere, um Reste von Nahrungsmitteln zu finden, die sie für schädlich hielt. Das WC sei für die Kinder ca. bis zum zwölften Lebensjahr tabu gewesen, sie mussten auf einen Topf gehen und wurden danach auf einem Wickeltisch von ihrer Mutter gereinigt. Darüber hinaus, etwa in der Schule, trugen sie Windeln.
„Dabei handelt es sich nicht um Gewalt im eigentlichen Sinn“
, begründete der vorsitzende Richter das Entfallen aus dem Gesamtvorwurf der fortgesetzten Gewaltausübung. Darüber hinaus sei es jedoch hunderte Male zu brutalen Übergriffen gekommen.
Gewürgt, getreten, gebissen
Der Alltag sei von ständiger Gewalt geprägt gewesen. Nahezu täglich soll die Frau die Kinder auch mit Kochlöffel und Gürtel geschlagen, sie gewürgt, getreten und gebissen haben. Auch mit einer Stunde knien auf Reiskörnern, oder dem Gehen auf allen Vieren und bellen habe die Mutter vermeintliches Fehlverhalten sanktioniert, wobei ihr gestörtes Verhältnis zu Hygiene und Ernährung eine wesentliche Rolle gespielt habe.
Es sei auch zu exzessiven Übergriffen gekommen. So habe die Beschuldigte dem älteren Sohn absichtlich den Arm gebrochen, ihn mit dem Kopf so heftig gestoßen, dass er sich beim Sturz den Kiefer brach und ihm mit einem Zackenmesser ins Gesäß gestochen.
Messerstich in den Oberschenkel
Den jüngeren Bruder habe sie für das Naschen von Süßigkeiten mit einem Messerstich in den Oberschenkel bestraft und ihm sogar zweimal absichtlich den Arm gebrochen, indem sie diesen auf den Rücken gebogen und sich darauf gekniet habe. Ihrer Tochter habe sie nach deren Genuss von Keksen heißes Wasser über die Füße geleert und ihr mit einer Nagelschere in die Zunge geschnitten, als sie sie beim Essen einer Orange ertappt hatte.
Verfahrenshelfer Ludwig Redtensteiner erklärte, dass sich die Frau nicht schuldig bekenne.
„Sie behauptet, weder Straftaten begangen zu haben, noch geisteskrank zu sein."
Letzteres bestätigte auch Gerichtspsychiaterin Sigrun Roßmanith. Sie attestierte der Frau eine Impulskontrollstörung, für die Einweisung in ein forensisch-therapeutisches Zentrum fehlten jedoch die Vorausetzungen.
Die Rolle des Vaters
Opfervertreterin Ulrike Koller erhielt für die Kinder den Zuspruch von 1.000 bis 3.000 Euro. Sie sieht in dem Widerruf der Aussage des 17-Jährigen ein starkes Abhängigkeitsgefühl. Zumal die Aussagen seiner Geschwister mit seinen ersten Angaben übereinstimmen, könne man annehmen, dass auch er Opfer war.
Die Rolle des Vaters als Beitragstäter wurde entkräftet. Er sei beruflich meist außer Haus gewesen und habe kaum etwas mitbekommen, so Verfahrenshelfer Bruno Bernreitner.
„Er hat sich nicht mit Ruhm bekleckert. Vor allem war er zu schwach, um sich gegen seine Frau zu behaupten“
, ergänzte der Anwalt.
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