Prozess
Mostviertlerin soll 131.209 Euro aus der Registrierkasse genommen haben

  • Staatsanwalt Karl Fischer im Landesgericht St. Pölten.
  • Foto: Probst
  • hochgeladen von Thomas Leitsberger
 

Eine 47-Jährige soll zwischen 2010 und 2017 immer wieder Geld aus der Registrierkasse genommen haben.

MOSTVIERTEL. (ip) Mit dem Vorwurf der Veruntreuung sowie der Urkundenfälschung konfrontierte Staatsanwalt Karl Fischer die ehemalige Abteilungsleiterin einer caritativen Einrichtung im Mostviertel, die laut Anklage insgesamt 131.209 Euro aus der Registrierkasse eines Secondhandshops genommen haben soll.

Geld aus der Kassa

Eineinhalb Jahre lang, so Fischer, habe man penibel ermittelt. Dennoch blieb es ein Indizienprozess, bei dem es sich jedoch zunehmend herauskristallisiert habe, dass nur die Beschuldigte für den fehlenden Betrag verantwortlich sein könne. Sie habe zwischen 2010 und 2017 immer wieder Geld aus der Kasse genommen und zur Verschleierung Auszahlungsbelege für Kommissionsware mit willkürlich gewählten Kundennamen ausgedruckt und unterschrieben. „Nur sie kannte das System und auch seine Schwächen“, begründete Fischer seinen Verdacht.

Bestreitet Vorwürfe

In dem mehrfach vertagten Prozess leugnete die Angeklagte immer wieder vehement, Geld abgezweigt zu haben, gleichzeitig verwies ihr Verteidiger auf den Widerspruch einzelner Indizien hin und stellte in den Raum, dass sie etwa 1.500 Mal tätig geworden sein müsste, was ihm unmöglich erscheint. „Auf ihrem Konto hat sich in dem Zeitraum kaum etwas bewegt. Sie hatte ja das Geld aus der Kassa“, konterte der Staatsanwalt mit dem Hinweis auf die damals triste finanzielle Situation.

"Erdrückende Beweislage"

Der vorsitzende Richter sprach von einer Realitätsverweigerung der 47-Jährigen. Er habe noch nie erlebt, dass jemand trotz der erdrückenden Beweislage so beharrlich leugnet. Allein für den grafologischen Gutachter, der auf einem Teil der Belege eindeutig die Fälschungen der Beschuldigten feststellte, seien Kosten in Höhe von 50.000 Euro angefallen. Die enormen Verfahrenskosten könnten zuletzt noch auf die 47-Jährige zukommen. Geschädigt habe sie die öffentliche Hand, die entsprechend weniger Förderungen an den Verein übermittelt hätte, wenn dieser selbst höhere Einnahmen erwirtschaftet hätte.

Das ist das Urteil

Mit einer bedingten Strafe von 18 Monaten mit dreijähriger Probezeit kam die 47-Jährige relativ günstig davon, die Schadensgutmachung müsse über den Zivilrechtsweg abgehandelt werden, schloss der Richter das Verfahren. War die Strafe für den Staatsanwalt zu milde, legte die Verteidigung Nichtigkeit und Berufung gegen das damit nicht rechtskräftige Urteil ein.

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