Mostviertel
Neun Jahre Haft für pädophilen Wiederholungstäter
Die sexuelle Vorliebe eines 42-jährigen Mostviertlers für Buben quittierte ein St. Pöltner Schöffensenat nun mit einer Freiheitsstrafe von neun Jahren, sowie dem Widerruf einer bedingten Strafe von drei Monaten (nicht rechtskräftig).
MOSTVIERTEL. Erst im Dezember 2020 fasste der LKW-Fahrer eine Haftstrafe von sieben Monaten aus, bald darauf ließ er seiner pädophilen Neigung trotz der insgesamt fünf einschlägigen Vorstrafen wieder freien Lauf. Seine Opfer, Buben im Alter von 12 und 13 Jahren, kontaktierte der zweifache Vater einerseits über Internet-Plattformen, andererseits kam es zu persönlichen Treffen mit Jugendlichen, etwa nach einem Dorffest, wobei er auch nicht davor zurückgeschreckt sein soll, sich an einem stark alkoholisierten Zwölfjährigen zu vergehen.
Während einer der Buben der Aufforderung des Beschuldigten, ihm ein Masturbationsvideo von sich zu schicken, nachkam, ließ sich ein weiteres Opfer auf die perversen Wünsche des Mostviertlers nicht ein.
Teilweise geständig
Der Beschuldigte zeigte sich gegenüber Richterin Doris Wais-Pfeffer nur teilweise geständig, vor allem behauptete er zunächst, nicht gewusst zu haben, dass die Buben unter 14 Jahre seien. Dem konterte die Richterin scharf mit diversen Auszügen aus Chats, in denen der Angeklagte neben perversen Sprüchen auch auf das Alter der Jugendlichen Bezug nahm. „Du bist erst 13, dir kann nix passieren“, versuchte er per Chat die Bedenken eines Opfers zu zerstreuen.
Darüber hinaus speicherte der Beschuldigte über Jahre hindurch pornografische Darstellungen unmündiger und mündiger Minderjähriger auf Datenträgern.
750 Bilder von Buben
Im Zuge der Ermittlungen wurden rund 750 Bilder von Buben und mehr als 1.200 wirklichkeitsnahe animierte Bilder von Buben, allesamt pornografische Darstellungen, sichergestellt.
Verteidiger Roland Schöndorfer verwies in seinem Plädoyer auf das teilweise Geständnis des 42-Jährigen und dass es teilweise beim Versuch geblieben ist. Auch die Grenze der Strafbarkeit, die Buben waren nur knapp unter 14 Jahren, sei zu berücksichtigen. Für ihn liege bei solchen Männern offensichtlich eine psychische Störung vor, ein gesunder Mensch habe nicht solche Neigungen, erklärte der Anwalt. Wais-Pfeffer begründete das Strafmaß unter anderem mit den vielfachen Vorstrafen und betonte, damit auch ein generalpräventives Zeichen zu setzen.
Kommentare
Du möchtest kommentieren?
Du möchtest zur Diskussion beitragen? Melde Dich an, um Kommentare zu verfassen.