Jobmarkt
Stadt Amstetten hilft mit dem AMS beim Wiedereinstieg
Kooperation verlängert: Das gemeinsame Programm soll Arbeitslosen den Wiedereinstieg in das Berufsleben erleichtern.
STADT AMSTETTEN, „Die Situation am Arbeitsmarkt ist weiterhin schwierig“, blickt Vizebürgermeister und Stadtrat für Soziales und Wohnen Dominic Hörlezeder auf die Auswirkungen der Pandemie. „Im vergangenen Jahr starteten wir gemeinsam mit dem AMS eine Kooperation, um den Wiedereinstieg in das Berufsleben zu erleichtern. Nun wollen wir diesen Weg auch weiter gemeinsam gehen. Deshalb hat der Gemeinderat die Verlängerung der Kooperation beschlossen“, so Hörlezeder.
Angebot für Betroffene
„Es ist ein Angebot, dass direkt auf die Betroffenen wirkt. Dadurch konnten wir insgesamt 19 Personen eine Chance geben, wieder im Arbeitsleben Fuß zu fassen. Der Großteil war am Bauhof- und Wirtschaftshof in der Grünraumpflege beschäftigt. Drei Personen wurden direkt von der Stadtgemeinde Amstetten übernommen“, zieht Bürgermeister Christian Haberhauer Bilanz.
„Das Programm soll besonders benachteiligten Personen am Arbeitsmarkt helfen. Gerade bei der Langzeitarbeitslosigkeit – und die Pandemie hat die Situation noch zusätzlich verschärft – braucht es zielgerichtete Maßnahmen, um die Betroffenen wieder am Arbeitsmarkt integrieren zu können“, so Harald Vetter, AMS-Geschäftsstellenleiter Amstetten.
Details zu Kooperation zwischen Stadtgemeinde und AMS
Die Kooperation besteht aus drei Programmen, die unterschiedliche Zielgruppen im Fokus haben.
Das AMS NÖ bietet gemeinsam mit dem Land den Gemeinden und gemeinnützigen Einrichtungen die Möglichkeit, Personal auf Zeit durch einen gemeinnützigen Arbeitskräfteüberlasser, den Verein „Menschen und Arbeit“, zu erproben.
Das Programm „Job.Start“ richtet sich besonders an Personen unter 25 Jahre. Ziel ist es, neues Personal kennenzulernen und jungen Menschen den (Wieder-)Einstieg ins Berufsleben zu erleichtern. Dabei werden die Lohn- und Lohnnebenkosten bis maximal 50 Prozent gefördert.
Das Programm „Jobchance“ richtet sich an Menschen über 50 Jahre, die mindestens seit 90 Tagen arbeitslos vorgemerkt sind oder gesundheitliche Einschränkungen haben sowie an WiedereinsteigerInnen. Auch hier bieten sich Fördermöglichkeiten, abhängig vom Beschäftigungsausmaß.
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