Prozess
Stiefvater zahlt Mostviertler Missbrauchsopfern 52.000 Euro Schmerzensgeld
Laut Anklage ist es immer wieder zu Missbrauchshandlungen des Stiefvaters an zwei Schwestern gekommen.
MOSTVIERTEL. (ip) Ein 57-jähriger Mostviertler war im vergangenen Sommer am Landesgericht St. Pölten zu acht Jahren Haft verurteilt worden. Verteidiger Georg Thum legte im Namen seines Mandanten Berufung gegen die Strafhöhe, die in diesem Fall ein Strafmaß zwischen fünf und 15 Jahren vorsieht, ein.
Die ältere Tochter seiner Ex-Lebensgefährtin erstattete gemeinsam mit ihrer 22-jährigen Schwester Anzeige, als ihre fünfjährige Tochter von sexuellen Übergriffen des Mannes erzählte, wonach dieser dem Mädchen zwischen die Beine griff, wenn er es im Rollstuhl sitzend auf seinen Schoß hob. Laut Anklage war es ab 2009 immer wieder zu Missbrauchshandlungen des Stiefvaters an den Schwestern gekommen, indem er sie gewaltsam geküsst oder ihnen unter die Nachtwäsche gegriffen habe. Sein abschwächendes Geständnis wurde durch eine Whatsapp-Nachricht des Beschuldigten, die er im April 2019 an die ältere Schwester schickte, untermauert. „Bitte vergiss, was zwischen uns einmal war …“, deuteten nicht nur die Schwestern als Eingeständnis seiner sexuellen Übergriffe.
Berufung gegen Strafhöhe
Mit Belegen und Erklärungen zu bereits geleisteten Schadensgutmachungen in Höhe von rund 52.000 Euro, die rund 10.000 Euro über den ursprünglichen Forderungen lagen, hoffte der 57-Jährige im Berufungsverfahren am Oberlandesgericht Wien auf eine wesentliche Minderung seiner Haftstrafe. Allerdings musste er nun zur Kenntnis nehmen, dass das rechtsgültige Urteil ihm nur eine Reduzierung von sechs Monaten Freiheitsstrafe einbrachte.
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