Mostviertel
Vergewaltigungsopfer kämpfen um Entschädigung – Verurteilter Täter noch auf freiem Fuß
Die Opfer, denen ein Gutachter Schäden attestierte, die einer Querschnittslähmung gleichzusetzen sind, wurden 100.000 bzw. 50.000 Euro Entschädigung zugesprochen.
MOSTVIERTEL. Wegen des Verdachts seine vor mehr als 40 Jahren spurlos verschwundene Lebensgefährtin Maria O. ermordet zu haben, geriet 2019 ein mittlerweile 66-jähriger Mostviertler ins Visier von Ermittlern, die bis heute jedoch weder die Frau, noch ihre Leiche finden konnten. Parallel dazu brachen jedoch einige Personen, die unter dem Familienoberhaupt einer Großfamilie jahrzehntelang ein unfassbares Martyrium erlitten, ihr Schweigen.
Jahrelanger sexueller Missbrauch
Im Sommer 2021 wurde der Pensionist am Landesgericht St. Pölten hauptsächlich wegen jahrelangen massiven sexuellen Missbrauchs von zumindest zwei Nichten zu einer Freiheitsstrafe von 13 Jahren verurteilt. Die Opfer, denen ein Gutachter Schäden attestierte, die einer Querschnittslähmung gleichzusetzen sind, wurden 100.000 bzw. 50.000 Euro Entschädigung zugesprochen.
Der Vergewaltiger legte Rechtsmittel ein und als die oberste Instanz im vergangenen Frühjahr das Urteil samt Strafe und Entschädigungszahlungen bestätigte, erhielt der nun rechtskräftig Verurteilte die Aufforderung zum Haftantritt, dem er bis jetzt mittels Gutachten, das ihn für haftuntauglich erklärte, entging. Gleichzeitig gilt der 66-Jährige, der bei öffentlichen Auftritten mit Sauerstoffgerät und Gehhilfe erscheint, offiziell als mittellos.
Liegenschaften an Nichte übertragen
Sprach er zu Prozessbeginn noch von mehreren Grundstücken und Häusern, die er großteils vermietete, sowie einem beträchtlichen Barvermögen, das im Zuge einer Hausdurchsuchung gemeinsam mit kiloweise Schmuck sichergestellt worden war, ihm allerdings wieder ausgehändigt werden musste, reduzierte sich sein Vermögen, seinen Angaben nach, mittlerweile auf Null.
Schmuck und Geld habe er aufgebraucht, Liegenschaften und Häuser jener Nichte übertragen, die wegen Falschaussage zu seinen Gunsten bereits 2020 verurteilt worden war. Vertraglich ließ er sich derart absichern, dass er unter anderem in seinem derzeitigen Wohnhaus schalten und walten kann, wie eh und je.
Nutznießerin der Verträge
Opfervertreter Michael Pfleger ist nun bemüht, die Übergabsverträge anzufechten und zu beweisen, dass der Pensionist diese nur in der Absicht gemacht habe, um seine Opfer nicht mehr entschädigen zu können. Die Nutznießerin der Verträge müsste im Falle einer entsprechenden gerichtlichen Entscheidung die Exekution der Liegenschaften so lange dulden, bis die Gläubiger ihres Onkels die volle Entschädigung erhalten.
Wie aktuelle Bilder, Videos, Tonaufzeichnungen und Chatprotokolle, die der Bezirksblätter-Redaktion vorliegen, nahelegen, scheint der 66-Jährige jedoch weder mittellos noch haftunfähig zu sein. Man sieht ihn dabei, wie er in seinem Haus vor mehreren dicken Bündeln 200-Euro-Scheinen sitzt und das Geld zählt, wie er ohne Sauerstoffgerät und ohne Gehhilfe in sein Auto steigt, mit dem Traktor fährt und vor seinem Haus raucht. Darüber hinaus, so berichten Zeugen, gebe es abermals Vorkommnisse von strafrechtlicher Bedeutung, über die noch immer aus Angst vor dem Monster der Mantel des Schweigens ausgebreitet scheint.
Update; 19.Dezember 2022
Nachtrag: Zum Zivilrechtsprozess, der am Montag, den 19. Dezember stattgefunden hatte, erschien der Mostviertler "Clan-Chef" nicht. Opfervertreter Michael Pfleger ist allerdings eine außergerichtliche Einigung mit der Nichte des "Clan-Chefs" (welcher er die Liegenschaften übertragen hat) gelungen.
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