Wahlkarten und Vorzugsstimmen
BEZIRK. Briefwahlkarten müssen bei der zuständigen Gemeinde schriftlich bis zum 27. Februar oder persönlich bis zum 1. März um 12.00 Uhr beantragt werden und bis zum 3. März um 6.30 Uhr bei der Gemeinde einlangen.
Bei der Wahl gilt übrigens Persönlichkeit vor Partei. Man kann je eine Person auf der Landesliste und auf der Bezirksliste ankreuzen. Wer einen Politiker auf der Liste ankreuzt, wählt automatisch dessen Partei. Mehrere Stimmen pro Liste sind ungültig.
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