„Ich will Freispruch“: Richter entschied anders
BEZIRK AMSTETTEN. Nicht so ganz kam der St. Pöltner Richter Slawomir Wiaderek der Forderung „Ich will Freispruch!“ einer 48-Jährigen aus dem Bezirk Amstetten nach. Er verurteilte die Akademikerin wegen versuchter Bestimmung zur Körperverletzung zu einer Geldstrafe in Höhe von 90 Tagessätzen, ihrem Einkommen entsprechend zu je vier Euro (45 Tage Ersatzfreiheitsstrafe). Von den Vorwürfen der Falschaussage und der Vortäuschung einer mit Strafe bedrohten Handlung wurde sie freigesprochen (nicht rechtskräftig).
Im Zusammenhang mit Ermittlungen gegen ihren Ehemann, der Anfang Dezember 2017 unter anderem wegen der Bestimmung zum Doppelmord vor Gericht stand, rückte dessen Ehefrau ins Visier der Polizei. Ein Zeuge sagte 2016 unter Wahrheitspflicht aus, dass die Angeklagte ihn aufgefordert habe, einem Mann, der für die Inhaftierung ihres Ehemannes verantwortlich sei, „eine auf die Fresse zu hauen“.
Möglich, dass sie aus Wut gesagt habe, dass sie ihm eine reinhauen könnte, erklärte die 48-Jährige, sie habe aber sicher keinen Auftrag dazu erteilt. Zum Urteil wollte sie vorerst keine Erklärung abgeben.
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