Ein bisserl kurios:
Pfaffstättner kämpft um seine Holzhütte

- Der Pfaffstättner Peter Faderl will seine aus Baumstämmen gebaute Holzhütte in einem eigenen Waldstück nicht abreißen. Er vermutet eine Ungerechtigkeit.
- Foto: privat
- hochgeladen von Gabriela Stockmann
PFAFFSTÄTTEN. Idyllisch ist es, im Wald hoch über Pfaffstätten spazieren zu gehen. Immer wieder kommt man an kleinen und größeren Holzhütten vorbei. Und da fängt die Idylle ein wenig zu "bröseln" an.
Peter Faderl hat sich nämlich vor ca. zwei Jahren in seinem eigenen Waldstück eine Holzhütte aus Baumstämmen gebaut. Er leidet an Multipler Sklerose und will hier hoch über Pfaffstätten die Natur genießen. Mit seinem Auto kann er bis zur Hütte fahren und hier gemütlich Zeit verbringen ohne heraufgehen zu müssen, was ihm nicht möglich wäre. Faderl: "Und wenn ein Regenguss kommt, habe ich Unterstand."
Bauverbot im Grünland
Allerdings sollte er bis Ende Juli die Hütte wieder abreißen, es darf nämlich im Grünland gesetzlich seit 20 Jahren nichts mehr gebaut werden. Die vielen anderen Hütten, die verstreut im Wald stehen, stammen großteils noch aus Zeiten des Zweiten Weltkriegs und von früher, sie waren Unterstände für Weinbauern. Bürgermeister Christoph Kainz erläutert: "Früher war für die Arbeit im Weingarten ein Unterstand nötig, heute aufgrund der technischen Entwicklungen nicht mehr. Vor 20 Jahren wurden die damals bestehenden Hütten amnestiert, Neubauten sind seither aber gesetzlich untersagt."
An dieses Gesetz halte er sich "rigoros" und das habe er Herrn Faderl auch erklärt. Die Hütte hätte nie gebaut werden dürfen.
Doch Faderl fühlt sich ungerecht behandelt: "Bei vielen der alten Hütten wurden erst in den letzten Jahren Zubauten errichtet. Wenn ich meine Hütte abreißen muss, müssten diese - auch nur wenige Jahre alten - Zubauten doch logischerweise auch abgerissen werden. Oder muss man nur bei der richtigen Partei sein?"
Zubauten nicht möglich
Der Bürgermeister kontert vehement: "Amnestierte Weingartenhütten dürfen saniert aber nicht vergrößert werden, Zubauten darf es nicht geben. Wenn wir von unbewilligten Bauten Kenntnis bekommen, wie in Faderls Fall, wird der Abbruch verlangt. Alle Bauvorhaben - auch nur die Sanierungen - sind genehmigungspflichtig."
Kainz gesteht ein, dass manche "Hütten" im Wald "hausgroß" erscheinen, doch seien die "immer so" gewesen, die Kubatur dürfe sich gesetzlich auch bei Sanierungen nicht ändern. Der Abbruchbescheid für Faderls Hütte bleibt also in jedem Fall aufrecht, da er die Hütte erst kürzlich und sowieso ohne Genehmigung baute. Der Abbruch wird in Folge durch die BH zwangsweise vollstreckt, natürlich auf Kosten des Hütteninhabers, erläutert der Bürgermeister die weitere Vorgangsweise.
Jegliches Bauwerk (auch wenn kein Öfchen in der Hütte und ein Wellblechdach oben drauf wäre und die Hütte nur aus Baumstämmen bestehen würde) ist im Grünland verboten.
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