Rauchverbot in Bad Vöslau
Seit 01.April 2018 gilt das generelle Rauchverbot in allen Gastronomiebetrieben in Bad Vöslau. Nach dem hin und her in der Entscheidungsfindung zum Rauchergesetz in Österreich haben sich jetzt die Gastronomiebetriebe in Bad Vöslau dazu entschieden ab 01.04.2018 ein generelles Rauchverbot auszusprechen. Damit übernimmt Bad Vöslau eine Vorreiterrolle in ganz Österreich. Als Begründung wurde der Schutz der Angestellten, der Schutz der Kinder und unser aller Gesundheit angeführt.
Da das Rauchverbot generell in alles Gastronomiebetrieben gilt, verhindert man so auch Umsatzeinbußen. Den Anstoß für diese Entscheidung hat jetzt die aktuelle Dieselproblematik gegeben. Man will so gezielt einen Beitrag zur Verbesserung der Luftqialität liefern. Die Stadt Bad Vöslau überlegt jetzt das Rauchverbot auf das Stadtgebiet zu erweitern und gleichzeitig ein Dieselfahrverbot zu beschließen. Als Kurstadt sei man auch hier als Stadt dazu verpflichtet einen aktiven Beitrag zur Luftreinhaltung zu leisten.
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