Wenn zu groß gebaut wird

- 2 hofseitige Gebäude, beide überschreiten die zul. Gebäudehöhe von 8 m, links um mehr als 2 m und 1 Geschoß, rechts um rd 1 m;
zusätzlich Überschreitung der Bebauungsdichte von 45%, tats. rund. 60%,
sowie fehlende Brandwand bei den überdachten Stellplätzen zu den Nachbargrundstücken. - hochgeladen von Gabriela Stockmann
BADEN. Schon vor gut fünf Jahren waren die Anrainer in der Gartengasse von einem geplanten Wohnbau mit 13 Wohnungen informiert worden. Nach genauer Prüfung der Unterlagen stellten sie fest, dass sowohl Gebäudehöhe als auch Bebauungsdichte des Projektes nicht den Gesetzen (der damals relevanten NÖ Bauordnung 1996) entsprachen. Der Wohnbau wurde trotzdem seiten der Baubehörde 1. Instanz (Bürgermeister mit Bauamt) bewilligt.
Aufsichtsbehörde: "Mehr Sorgfalt!"
Die Anrainer legten daraufhin Beschwerde bei der Gemeindeaufsichtsbehörde, der BH Baden, ein - ihre Bedenken wurden bestätigt. In einem Brief vom November 2016 wurden Bürgermeister und Baudirektor "verwarnt", man möge es mit Baugesetzen doch zukünftig etwas genauer nehmen. Ein Teil des Baues hätte sogar wegen Baudichte-Überschreitung nicht bewilligt werden dürfen.
Baudirektor: "Alles korrekt!"
Baudirektor DI Michael Madreiter: "Bezüglich Bebauungsdichte ist dem Planverfasser tatsächlich ein Fehler unterlaufen, den auch unser Sachverständiger übersehen hat. Wir haben aber schon während die Aufsichtsbehörde prüfte, den Fehler korrigiert. Das heißt: Es wurde seitens des Projektanten ein Abänderungsplan eingereicht. Die Bebauungsdichte ist jetzt nur noch in einem Bereich um 0,7 % überschritten."
Anrainer: "Ziehen vor Gericht!"
Die Anrainer sind aber nicht zufrieden. Sie zogen, nachdem ihre Einsprüche sowohl vom Bürgermeister als Baubehörde 1. Instanz als auch vom Stadtrat in 2. Instanz abgewiesen wurden, nun im Dezember 2018 vor das Landesverwaltungsgericht. Sie stützen sich auf ein eigenes Gutachten, das dem fertigen Wohnbau gleich mehrere Verstöße gegen die Bauordnung bescheinigt: Die Hofseite des Straßentraktes überschreite die zulässige Gebäudehöhe von 8 Metern um rund zwei Meter und ein Geschoß. Die erlaubte Bebauungsdichte von 45 % wird nach Meinung der Nachbarn überschritten. Und weiters fehle bei den überdachten Stellplätzen die Brandwand zu den Nachbargrundstücken. "Das Gericht wird zu prüfen haben, welcher Standpunkt der richtige ist," so der Baudirektor, der darauf beharrt, dass jetzt alles korrekt ist.
Bürgermeister: "Falscher Eindruck"
Der Fall wurde bekannt, weil der "Mahnbrief" der BH Baden der "Unabhängigen Bürgerinitiative zum Erhalt Badens" zugespielt wurde und diese für eine öffentliche Verbreitung sorgte. Bgm. DI Stefan Szirucsek: "Die Bürgerinitiative erweckte durch geraffte Darstellung einen falschen Eindruck. Es wurde nämlich die Fragestellung der Prüfung nicht erwähnt. Es ging darum, ob das Verfahren nach der Bauordnung 1996 oder der neuen Bauordnung 2014 abzuwickeln war."



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