"wir badener" bleiben dran: Schutzzone für den Bahnhof gefordert
BADEN. Die Bürgerliste "wir badener" lässt in Sachen "Schutzzonen für Bahnhof und Josefsplatz" nicht locker. In der September-Gemeinderatssitzung wurde ihr Dringlicher Antrag auf Einrichtung solcher Schutzzonen kommentarlos von ÖVP/Grünen/NEOS abgelehnt. Man werde den Antrag auch künftig immer wieder einbringen, betontr Listen-Chef Jowi Trenner. „In Mödling wurde soeben eine solche Schutzzone beim Bahnhof errichtet", begründet Jowi Trenner seine Hartnäckigkeit. Er will sowohl Schutzzone als auch Videoüberwachung.
Im Vorfeld der Gemeinderatssitzung schmetterte Bürgermeister Szirucsek (ÖVP) das Anliegen allerdings erneut ab. "Wir haben mit dem Bezirkshauptmann gesprochen, es gibt keinen Anlass für Schutzzonen. Ich frage mich, warum die "wir badener" eine unsichere Stadt herbeireden wollen." Der Bereichsleiter für Sicherheit auf der BH Baden, Mag. Gerald Peter, ergänzt: "Am Mödlinger Bahnhof gab es 70 Suchtgiftdelikte, bei uns im selben Zeitraum nur 9."
Videoüberwachung wegen der vielen Fahrraddiebstähle findet Szirucsek ebenfalls nicht sinnvoll.
Erfahrung aus Traiskirchen
In Traiskirchen gibt es im Bereich des Bahnhofs, wo auch Schulen und Kindergärten angrenzen, schon viele Jahre eine Schutzzone: "Wir haben damit gute Erfahrungen, unsere Jugend ist besser geschützt", sagt Bürgermeister Babler. Die Schutzzone wird alle sechs Monate von der BH verlängert, könnte aber auch aufgehoben werden. Eine Schutzzone gibt es auch am Badplatz in Bad Vöslau.
Rechtslage:
Mit § 36a Sicherheitspolizeigesetz (SPG) können die Sicherheitsbehörden einen bestimmten Ort, an dem überwiegend minderjährige Menschen in besonderem Ausmaß von auch nicht unmittelbar gegen sie gerichteten strafbaren Handlungen nach dem Strafgesetzbuch, dem Verbotsgesetz oder Suchtmittelgesetz bedroht sind, per Verordnung zur Schutzzone erklären.
Schutzzonen gelten rund um die Uhr. Innerhalb dieser Schutzzonen können bereits verdächtige Personen von der Polizei verwiesen werden, bei Nichteinhaltung über diese Geld- bzw. Freiheitsstrafen verhängt werden.
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