Elternverein der Biondekgasse: "Lehrerdienstrecht Neu" gefährdet die Bildungszukunft unserer Kinder
Der Elternvereinsvorstand verfasste in einer außerordentlichen Sitzung am 9. Dezember eine Resolution zum heiß umstrittenen Lehrerdienstrecht Neu, das am 17. Dezember im Parlament in Wien beschlossen werden soll. Hier die Resolution im Wortlaut.
Im Sinne einer, vom Vorstand des Elternvereins des BG und BRG Biondekgasse Baden geforderten, verantwortungsvollen SchülerInnenausbildung möge der Gesetzgeber bei der parlamentarischen Diskussion und Abstimmung am 17. Dezember betreffend "Lehrerdienstrecht Neu" und weiterer Punkte der Schulorganisation und -finanzierung Nachstehendes berücksichtige n :
1. Aufrechterhaltung der bisher hoch qualifizierten LehrerInnenausbildung
Ein Lehramtsstudium soll immer abgeschlossen , ein effektives Praktikum absolviert und erst anschließend der selbstständige Unterricht durchgeführt werden. Der Gesetzgeber möge nicht beschließen, dass eine Lehrerin/ein Lehrer nach nur teilweiser Beendigung ihres/seines Studiums mit einer vollen Lehrverpflichtung im Unterricht eingesetzt wird, (nach Erlangung des Bachelor-Degrees) und als Doppelbelastung das geforderte Parallelstudium (zur Erlangung des Master-Degrees) durchzuführen hat. Dies kann weder im Interesse der angehenden Pädagoginnen und Pädagogen noch in jenem der SchülerInnen liege n .
2. Aufrechterhaltung des bisher hoch qualifizierten Unterrichts
2.1 Die Erteilung eines qualifizierten Unterrichts ist nur nach Abschluss eines facheinschlägigen Studiums möglich . Der Gesetzgeber möge daher nicht beschließen, dass LehrerInnen ohne einschlägige Fachausbildung jeden beliebigen Gegenstand unterric h ten dürfen.
2.2 Den LehrerInnen muss für die Schülerbetreuung ausreichend Zeit zur Verfügung gestellt werden. Der Gesetzgeber möge daher nicht beschließen, dass die Lehrverpflichtung bis zu 30% hinaufgesetzt wird, da dadurch die geforderte innere Unterrichtsdifferenzierung und individuelle Betreuung von SchülerInnen nur eingeschränkt möglich wird.
3. Ausbau differenzierter Schulformen, Evaluierung, Schulautonomie
3.1 Sowohl Gymnasien als auch Neue Mittelschule sollen entsprechend ihrer Schulgröße
gleichermaßen ausreichend Mittel für Schulbetrieb, Organisation und SchülerInnenförderung erhalten. Für die notwendige differenzierte Schulform sind Ressourcen zur Verfügung zu stellen. Auf die geforderte Klassenschülerhöchstzahl von 25 Kindern soll sowohl in der Unterstufe als auch in der Oberstufe eingegangen werden. Bisher erlaubte Überschreitungen um +20% reduzieren die Bildungsqualität der SchülerInnen und sind demnach zu vermeiden.
3.2 Ein begleitendes Monitoring für die unter 3.1 genannten Schultypen im Hinblick auf die Evaluierung erreichter Schulleistungen ist sicherzustellen.
3.3 Im Sinne der lange geforderten verstärkten Schulautonomie sind Schulleitung und SGA die dazu notwendigen Rechte in einem novellierten SCHUG einzuräumen.
Mit besten Grüßen,
Dr. Christina Schöpf
Schriftführerin für den Elternverein Baden Biondekgasse
Die Resolution wird vollinhaltlich auch vom Elternverein des Gymnasiums frauengasse unterstützt.
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