Verfassungsgerichtshof entschied:
Neuwahl in Kottingbrunn! (Neu mit Umfrage)
Der Verfassungsgerichtshof hat die Gemeinderatswahl vom 26. Jänner 2020 in Kottingbrunn aufgehoben. Es sind daher die ursprünglich eingelangten Wahlvorschläge neuerlich von der Gemeindewahlbehörde zu prüfen und gegebenenfalls zur Verbesserung zurückzustellen.
Danach sind die zugelassenen Wahlvorschläge kundzumachen und die Wahl in Kottingbrunn erneut durchzuführen. Die Wahl hat innerhalb von 100 Tagen stattzufinden. Der konkrete Wahltermin ist von der NÖ Landesregierung festzusetzen.
„Die Entscheidung des Verfassungsgerichtshofes ist zu akzeptieren. Selbstverständlich stellen wir uns einer neuerlichen Wahl durch die Kottingbrunnerinnen und Kottingbrunner. Wir wollen auch nach der Wahl im Herbst auf einer breiten Basis gemeinsam für Kottingbrunn weiterarbeiten.“ kommentiert Bürgermeister Christian Macho die Entscheidung.
wolfgang Muhsger vom „Das neue Kottingbrunn“ hatte die Wahl beeinsprucht. Wesentlicher Kritikpunkt: Durch verzgerte und nicht rechtskonforme Zustellung eines Verbesserungsauftrages für seine eingereichte Liste sei ihm das demokratische Recht verwehrt worden, an der Wahl teilzunehmen.
In erster Instanz war die Wahlanfechtung abgewiesen worden, doch nun entschied der Verfassungsgerichtshof doch zu Muhsgers Gunsten.
Muhsgers erster Kommentar: „Ich freue mich über dieses Ergebnis. Gleichzeitig möchte ich mich bei allen Wählern und Wählerinnen entschuldigen, dass sie noch einmal zur Wahl gehen müssen. Andererseits hoffe ich, dass die Wahlbeteiligung doch sehr hoch sein wird, denn es zeigt sich, dass doch nicht immer alles so hieb- und stichfest abläuft wie es den Anschein hat.“
Bei der Gemeinderatswahl am 26. Jänner 2020 hatte die ÖVP unter Führung von Dr. Christian Macho erstmals in Kottingbrunn die absolute Mehrheit erreicht.
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