Landesverwaltungsgericht gibt bekannt
Abschnitt 2 für Umfahrung Mattighofen-Munderfing ist bewilligt
Das Landesverwaltungsgericht OÖ (LVwG) bestätigt in einer Medienaussendung, dass dem Baulos „Umfahrung Mattighofen-Munderfing, Abschnitt 2 – Munderfing-Stallhofen“, die straßenrechtliche Bewilligung erteilt wird.
MUNDERFING, SCHALCHEN. Sowohl die Gemeinde Schalchen, als auch mehrere betroffene Liegenschaftseigentümer, hatten gegen den Bescheid der Oö. Landesregierung auf Erteilung einer Baubewilligung Beschwerde beim LVwG eingereicht.
Nachdem das Bundesverwaltungsgericht (BVwG) zuletzt die Frage vereint hatte, ob eine Verpflichtung zum Durchführen einer Umweltverträglichkeitsprüfung vorliege, konnte das Verfahren beim Landesgericht wieder fortgesetzt werden.
Zur Entscheidung
„Das Landesverwaltungsgericht kam auf Basis der umfassenden Verfahrensunterlagen sowie der öffentlichen Verhandlungen und unter Beiziehung der Sachverständigen aus den Gebieten Lärmschutz, Straßenbautechnik, Luftreinhaltetechnik, Lärmtechnik und Medizin zum Ergebnis, dass die Beschwerden abzuweisen (- teilweise auch zurückzuweisen -) waren“, heißt es in der Aussendung.
Die Straßenverbindung Abschnitt 2 sei in ihrer geplanten Form, im Sinne einer umfassenden Verkehrslösung, für sich verkehrswirksam. Das Projekt gehe auf eine rechtswirksame Trassenverordnung zurück und wird bei seiner Realisierung den zunehmenden Verkehr bewältigen können, der stark der Bevölkerungsentwicklung und der Entwicklung der Infrastruktur in diesem Gebiet – mit teilweise größeren Betrieben – geschuldet sei.
Nächster Schritt
"Nachdem der erste Abschnitt, die Umfahrung Munderfing, bereits am 28. November 2017 für den Verkehr freigegeben wurde, ist für den zweiten Abschnitt „Munderfing – Stallhofen“ nun die Grundeinlöse durchzuführen, damit der Wasserrechtsbescheid erlassen werden kann. Dann liegen sämtliche materienrechtlichen Bewilligungen vor und die Umfahrung kann gebaut werden," freut sich Landesrat Günther Steinkellner.
"Die finanziellen Mittel für die weiteren Abschnitte der Umfahrung, in Höhe von 40 Millionen Euro, sind reserviert. Sobald alle rechtlichen Voraussetzungen vorliegen, werden wir schnellstmöglich mit der Umsetzung beginnen", so der Landesrat.
Die Trassenführung
Der zweite Teilabschnitt der Umfahrung Mattighofen-Munderfing schließt im Süden an den ersten Abschnitt der Umfahrung von Munderfing, beim Knoten "Munderfing Nord" an und schwenkt zur ÖBB-Strecke Steindorf – Braunau ab.
Das Trassenband läuft anschließend parallel zur Bahnstrecke bis auf die Höhe der Ortschaften Weinberg/Stallhofen, wo die Bahntrasse anschließend niveaufrei überquert wird. In diesem Bereich entsteht der Anschlussknoten ‚Mattighofen Süd‘. Hier ist vorgesehen, eine Querverbindung zur alten B147 Braunauer Straße zu schaffen. Gleichzeitig schließen in diesem Bereich die L1045 Stallhofener Straße und der Stallhofen-Straßenast 1 an.
Im weiteren Verlauf schließt unmittelbar nach dem Knoten ‚Mattighofen Süd‘ der dritte Teilabschnitt an. Das Trassenband verläuft dann weiter in der Talsohle zwischen dem Schwemmbach und dem Dorfgebiet von Unterharlochen und quert in ihrem Verlauf die L1041 Kindstalstraße, die Mattighofner Straße und trifft im Bereich der Schwemmbachbrücke auf die L503 Oberinnviertler Straße. Die Weiterführung erfolgt anschließend zwischen dem linken Schwemmbachufer und einem bestehenden Wohngebiet.
Die Einbindung in den Bestand der B147 wird mit einem Kreisverkehr auf Höhe der Firmen Lohberger und Mercedes Gerner gestaltet.
Kommentare
Du möchtest kommentieren?
Du möchtest zur Diskussion beitragen? Melde Dich an, um Kommentare zu verfassen.