Nazi-Tattoos im Braunauer Freibad
Berufung abgelehnt: Zwei Jahre für Mann mit NS-Tattoos
Im September 2023 erhielt der 32-jährige Braunauer, der sich im Juli 2023 öffentlich mit NS-Tattoos im Freibad Braunau gezeigt hatte, eine teilbedingte, zweijährige Freiheitsstrafe. Staatsanwalt Alois Ebner legte daraufhin Berufung ein. Diese wurde vom Landesgericht abgelehnt.
BRAUNAU, RIED. Das damalige Urteil, eine teilbedingten Haftstrafe von 24 Monaten, acht Monate davon unbedingt, war Staatsanwalt Alois Ebner zu gering. Einige Tage nach der Verkündung ging er in Berufung. Er wünschte sich eine höhere Strafe oder, dass die teilbedingte Haftstrafe unbedingt abgesessen werden muss. Wie Ebener nun bestätig, wurde diese aber abgelehnt. Der Angeklagte hat die Strafe bereits am Ende der Verhandlung angenommen. Somit ist das ursprüngliche Urteil einer teilbedingten zweijährigen Freiheitsstrafe rechtskräftig.
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