Gemeiner Mord an Gustav
Weil sich ein Unbekannter gestört fühlte, musste Hund sterben
FELDKIRCHEN (ebba). Der Freitag, der 13. Dezember, war für eine Familie in Gstaig tatsächlich ein schwarzer Tag. "Der Hund meiner Mutter Anna Kleiner lief beim Spazierengehen davon. Am nächsten Tag fand sie ihn tot am Straßenrand liegend auf", erzählt Elisabeth Kramps. Für ihre 76-jährige Mutter war es ein tiefer Schlag, ihren treuen Begleiter zu verlieren. Der zwölfjährige Mischlingshund wurde mit einem Flobert erschossen. "Die Jäger sind aus dem Schneider", heißt es von der Eggelsberger Polizei. Es sei anzunehmen, dass sich eine Privatperson von dem läufigen Hund gestört fühlte. "Ich kann das nicht stillschweigend hinnehmen, die Leute können nicht einfach so in der Gegend herumballern", sagt Kramps. "Die Polizei war sehr freundlich, die Beamten haben ein Foto von Gustav gemacht und in der Umgebung nach Hinweisen gefragt. Von einer Anzeige gegen Unbekannt riet man uns ab, da dies meist nur Kosten verursacht und am Ende nicht viel dabei herauskommt", sagt Kramps.
Grundlos töten ist verboten
Einen ähnlichen Fall gab es laut Eva Gaisbauer von der Bezirkshauptmannschaft Braunau im Bezirk noch nicht. "Kein Tier darf grundlos getötet werden (Paragraf 8 TSchG; Anm. d. Red.). Ein Hund darf laut Jagdgesetz nur dann von einem Jäger erschossen werden, wenn er wildernd angetroffen wird, aber nicht von einer Privatperson, weil der Hund ihm lästig ist", betont Gaisbauer. Laut Paragraf 38 Tierschutzgesetz würde dem Täter eine Geldstrafe bis zu 7500 Euro drohen. Hinweise bitte an die PI Eggelsberg unter Tel. 059-133-4205.
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