Halbe Million an Strafgeldern lukriert
BRAUNAU. Übertretungen der Straßenverkehrsordnung werden von den Organen der Straßenaufsicht, also in erster Linie Bundespolizei und Stadtwache, die in solchen Fällen als Hilfsorgane der Behörde handeln, entweder an Ort und Stelle bestraft oder zur Anzeige an die Bezirkshauptmannschaft gebracht. Die Mitarbeiter der BHs führen dann die Verwaltungsstrafverfahren durch und vollstrecken die rechtskräftig verhängten Strafen. Die Strafgelder bekommen in solchen Fällen jeweils die Straßenerhalter, also Bund, Land oder Gemeinden. Bei der BH Braunau mit 46 Gemeinden und mehr als 100.000 Einwohnern wurden 2016 im Verkehrsbereich mehr als 27.000 Strafen verhängt. Mehr als 500.000 Euro wurden an Strafgeldern an die Gemeinden des Bezirks überwiesen, wobei Braunau 350.000 Euro, Mattighofen 45.000 Euro und Altheim 25.000 Euro kassierten.
Eva Gaisbauer, Leiterin der Sicherheitsabteilung in der BH Braunau: „Die Bezirkshauptmannschaft ist auch Verkehrsbehörde. Zu ihren Aufgaben zählen somit auch die Verhängung und Vollstreckung von Verkehrsstrafen.“
BH fördert das Gemeinwohl
„Unsere Bezirkshauptmannschaft ist bei ihrer Aufgabenvielfalt für nahezu alle Lebensbereiche zuständig. In erster Linie geht es uns um die Förderung des Gemeinwohls. So kümmern wir uns gemeinsam mit unseren Hilfsorganen von der Polizei auch um die Verkehrssicherheit. Wohin die Strafgelder gehen, bestimmt der Gesetzgeber. Denn unsere BH-Mitarbeiter haben bei ihrer Arbeit in diesem Aufgabenbereich nur die Verkehrssicherheit im Blick, aber nicht allfällige Einnahmen“, betont Bezirkshauptmann Georg Wojak.
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