Hund nicht im Zaum: 200 Euro-Strafe an Besitzerin
Eine Passantin wurde laut Landesverwaltungsgericht "über das zumutbare Maß hinaus belästigt". Weil der Hund weder an der Leine war, noch einen Maulkorb trug, muss die Besitzerin 200 Euro Strafe zahlen.
BRAUNAU. Eine 200 Euro-Verwaltungsstrafe wurde an eine Hundehalterin im Bezirk verhängt. Die Gründe: Einerseits hatte sie ihren Hund, einen Rhodesian Ridgeback, nicht angeleint und ohne Maulkorb versehen. Andererseits habe sie ihre Aufsichtsplicht verletzt, wodurch eine Fußgängerin über das "zumutbare Maß hinaus" belästigt worden sei, wie es vom Landesverwaltungsgericht Oberösterreich in einer Medienmitteilung heißt.
Der Hund sei auf die Straße gelaufen, habe eine Fußgängerin angebellt, mit gefletschten Zähnen angeknurrt und angesprungen. Die Hundehalterin sah eine Mitschuld der Passantin und beantragte eine Aufhebung des Straferkenntnisses. "Wird ein Zweibeiner durch einen Vierbeiner gebissen, wird immer dem Hund die Schuld gegeben – ohne Berücksichtigung einer eventuellen Belästigung seitens des Zweibeiners", sagt die verärgerte Hundehalterin.
Die Beschwerde wurde vom Landesverwaltungsgericht als unbegründet abgewiesen. Die Hundehalterin habe während ihrer polizeilichen Einvernahme selbst bestätigt, dass ihr Hund ungehindert in einer Entfernung von zehn Metern an der Fußgängerin hochgesprungen sei und sie bellend umkreist habe. Die Hundebesitzerin hätte ihren Rhodesian Ridgeback besser beaufsichtigen sollen – lautet der Beschluss.
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