Kastrationspflicht für Katzen

"Viele der aufgenommenen Katzen werden wegen des unerwünschten Nachwuchses ausgesetzt", so Sascha Sautner. | Foto: Pfotenhilfe
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BEZIRK (ah). Bereits seit 1. Jänner 2005 gibt es in Österreich eine gesetzliche Kastrationspflicht für Katzen. Jedes Tier mit Freigang muss kastriert werden. Ausgenommen sind reine Wohnungskatzen, Katzen für die Zucht und Katzen in „bäuerlicher Haltung“. Bei Letzteren handelt sich um Tiere, die zwar regelmäßig auf einem bäuerlichen Hof mitgefüttert werden, aber ansonsten verwildert sind und als Streunertiere leben. Sabine Auer, Obfrau vom Verein Streunerkatzen OÖ, spricht von einem zahnlosen Gesetz. Es sei zu lasch und zu ungenau formuliert. Schon der Begriff „Katze“ würde für Unklarheiten sorgen. „Natürlich sind von diesem Gesetz beide Geschlechter betroffen“, so die Tierschützerin.

Der Verein hat eine Beschwerde beim Volksanwalt eingebracht, um mögliche Gesetzeslücken zu schliessen. Der Begriff „bäuerliche Haltung“ ist in Begutachtung. Auer wünscht sich auch mehr Aufklärungspflicht durch die Tierärzte. „Katzen können mit vier Monaten kastriert werden“, rät Auer. Haben Katzen Zugang zum Freien und sind nicht kastriert, führt dies dazu, dass sich die Tiere explosionsartig vermehren. Katzen sind bereits nach wenigen Monaten geschlechtsreif und können pro Jahr zwei Mal mindestens je drei Kätzchen zur Welt bringen. „Die Zahl der Nachkommen von nur einer Katze kann so nach nur fünf Jahren bis zu 12.000 Stück betragen“, rechnet Sascha Sautner von der Pfotenhilfe vor. Die unkontrollierte Vermehrung ist für ihn ein echter Grund zur Besorgnis.

Er spricht von einer hohen Durchseuchungsrate mit unterschiedlichen Krankheiten, Flohbefall und Katzenschnupfen. Vielen sei das geltende Gesetz nicht bekannt. Andere würden die anfallenden Kosten scheuen. „Falsch gedacht“, wendet Auer ein. „Die Kastrationskosten liegen bei einer Katze bei etwa 90 Euro. Eine Behandlung einer Eierstockentzündung, einer Gebärmuttervereiterung oder eines Kaiserschnitts liegen bei einem Vielfachen der Kastrationskosten.“

Streunerkatzen sind in Österreich zu einem ernstzunehmenden Problem geworden. Darin sind sich die Tierschützer einig. Darum schlägt Auer eine generelle Kastrationspflicht für alle Katzen vor, auch jene in Wohnungshaltung. Dass die Katzen dann aussterben, muss nicht befürchtet werden. Bereits seit 2011 gibt es ein Kastrationsprojekt des Landes für Streunerkatzen. „Leben in Ihrer Nähe Streunerkatzen, melden Sie sich bitte bei der Pfotenhilfe unter 01 8922377. Die Tiere werden eingefangen, kastriert, medizinisch versorgt und anschließend wieder in ihrem Revier ausgesetzt“, appelliert Tierschützer Sautner.

"Viele der aufgenommenen Katzen werden wegen des unerwünschten Nachwuchses ausgesetzt", so Sascha Sautner. | Foto: Pfotenhilfe
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