Sozialmarkt Mattighofen
Neue Einkommensgrenzen für Kunden

- Die Rotkreuz-Markt-Mitarbeiter in Mattighofen leisteten 2021 insgesamt 4.883 Stunden.
- Foto: OÖRK Braunau
- hochgeladen von Barbara Ebner
Mit den Sozialmärkten des Roten Kreuzes werden armutsgefährdete Menschen in OÖ unterstützt. Mit 1. Jänner 2022 sind die Einkommensgrenzen angepasst worden.
OÖ, MATTIGHOFEN. Einsparungen, fehlende Umsätze, Arbeitslosigkeit, Insolvenzen. Die wirtschaftlichen Folgen der Corona-Krise verschärfen den Alltag auf vielen Ebenen. Dazu kommen noch die steigenden Preise für Wohnungsmieten, Energie-, Treibstoff- und Heizkosten. Besonders betroffen sind armutsgefährdete Menschen. Finanzielle und auch seelische Sorgen prägen ihr Leben. „Um ihnen zu helfen starteten wir 2009 mit unseren Rotkreuz-Märkten“, erklärt der oö. Rotkreuz-Präsident Walter Aichinger. Diese bieten Waren des täglichen Gebrauchs zu stark reduzierten Preisen an.
Damit Menschen in einem Rotkreuz-Markt einkaufen können, brauchen sie eine Einkaufsberechtigungskarte. Sie ist an Einkommensgrenzen gebunden. Diese sind nun mit 1. Jänner 2022 wie folgt angepasst worden:
1-Personen-Haushalte: 1.200 Euro (bisher 1.000 Euro)
2-Personen-Haushalte: 1.700 Euro (bisher 1.500 Euro)
für jedes Kind 300 Euro (bisher 250 Euro)
Informationen zur Ausstellung der Einkaufsberechtigungskarte erhalten Sie auf ihrem Gemeindeamt. Das wöchentliche Einkaufslimit ist geregelt und beläuft sich derzeit auf 30 Euro.
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