Erste Hilfe und Datenaustausch
Richtiges Verhalten am Unfallort

Kommt es zu einem Verkehrsunfall, gilt es, einige Punkte zu beachten.  | Foto: Daniel Bujack/Fotolia
  • Kommt es zu einem Verkehrsunfall, gilt es, einige Punkte zu beachten.
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Im Falle eines Verkehrsunfalles gibt es einige Regeln, die es zu beachten gilt. So muss die Unfallstelle etwa abgesichert werden und, im Falle eines Personenschadens, Erste Hilfe zu leisten.

BEZIRK BRAUNAU. Wie verhält man sich im Falle eines Verkehrsunfalles eigentlich richtig? Einige Regeln gilt es dabei laut Bund zu beachten.

Anhalten und Polizei alarmieren

Kommt es zu einem Verkehrsunfall lautet die erste Regel: Anhalten. Die nächste Polizeidienststelle ist zu verständigen und der Unfallort muss mittels Warndreieck abgesichert werden. Außerdem sind von den Unfallbeteiligten Warnwesten zu tragen, um von den restlichen Verkehrsteilnehmern gut wahrgenommen zu werden. "Die Unfallbeteiligten haben an der Feststellung des Unfallhergangs mitzuwirken", heißt es von Seiten des Bundes.
Ist bei einem Verkehrsunfall nur Sachschaden entstanden, muss die Polizei nicht unbedingt verständigt werden. Allerdings gilt diese Regelung nur dann, wenn sich die Unfallbeteiligten gegenseitig Name und Anschrift nachweisen können. Wird die Polizei auch ohne dem Vorliegen eines Personenschadens verständigt, muss jener Unfallbeteiligte, der die Anforderung durchführt, eine sogenannte "Blauchlichtsteuer" bezahlen. Liegt die Schuld des Unfalls beim Unfallgegner, wird die Steuer normalerweise von dessen Haftpflichtversicherung rückerstattet.

Erste Hilfe bei Personenschaden

Werden bei einem Unfall auch Personen verletzt, muss unverzüglich Erste Hilfe geleistet, beziehungsweise Hilfe geholt werden. Hält man als Lenker eines Fahrzeuges als Unfallbeteiligter nich an, leistet keine Erste Hilfe und verständigt keine Polizei, so begeht man eine Verwaltungsübertretung. Im Falle einer Fahrerflucht etwa kann je nach Schwere der Schuld eine Strafe in Höhe von 36 Euro bis 2.180 Euro verhängt werden.
Im weiteren Falle kann es das Nicht-Anhalten auch zu einem gerichtlich strafbaren Verstoß kommen: Es kann etwa eine Strafanzeige wegen "Imstichlassen eines Verletzten" verhängt werden.

Wesentliche Umstände dokumentieren

Die Unfallbeteiligten sollten unbedingt auf eine Dokumentation wesentlicher Umstände, wie etwa Verletzungen, Bremsspruren, die Unfallpositionen der Fahrzeuge sowie Namen und Adressen von Zeugen achten. Außerdem empfiehlt es sich, noch an der Unfallstelle den Unfallbericht auszufüllen. Ist dieses Formular nicht zur Hand, sollte man folgende Daten festhalten:

  • Name und Adresse der Unfallbeteiligten
  • Namen und Adresse von Zeugen
  • Namen der Haftpflichversicherungsunternehmen
  • Versicherungspolizzennummern

Mehr Informationen zum richtigen Verhalten im Falle eines Unfalles gibt es auf der Website des Bundes.

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