Wilde Kreaturen in heimischen Gefilden

Im Winterlager erwachen die Schildkröten von Heinz Denk gerade aus ihrer Winterstarre.
4Bilder
  • Im Winterlager erwachen die Schildkröten von Heinz Denk gerade aus ihrer Winterstarre.
  • hochgeladen von Barbara Ebner

BEZIRK (ebba). Heinz Denk aus St. Peter am Hart züchtet in seinem 4500 Quadratmeter großen Garten europäische Landschildkröten und Wasserschildkröten. Dafür hat er eigens Teiche angelegt. Derzeit befinden sich die Tiere nach ihrer Winterruhe in der Aufwachphase. „Ohne Garten ist die Haltung von europäischen Landschildkröten abzulehnen. Die Tiere ernähren sich von Grünzeug, ihre Hautnahrung besteht aus allem, was in der Wiese wächst“, erklärt Denk. Die Tiere können bis zu 130 Jahre alt werden und damit ihren Besitzer überleben. Schildkröten sind Eierleger. „Sie vergraben ihre Eier, legen zwei bis drei Mal im Jahr fünf bis sieben Eier.“

Seit 40 Jahren ist Denk Lehrbeauftragter für Reptilien, hält vorwiegend in Schulen in Oberösterreich und Salzburg Vorträge über Tierschutz, artgerechte Haltung und Pflege von Schildkröten, Eidechsen, Schlangen & Co. Hunderte Schildkröten nennt er sein Eigen. Diese sind wie alle Reptilien meldepflichtig. „Man muss für jede Schildkröte ein Zertifikat vom Bundesministerium, sogar mit Foto der Kröte, besitzen.“ Regelmäßig kommt der Amtsarzt, um die artgerechte Haltung der Tiere zu überprüfen. Im Handel ist eine kleine Landschildkröte laut Denk um 120 bis 180 Euro erhältlich.

„Wenn die Anschaffung einer Reptilienart gut überlegt ist, spricht nichts dagegen. Wichtig ist, dass man ausreichend Platz hat. Die Kosten für Haltung und Pflege sollte man nicht unterschätzen“, so der Reptilienexperte. Was Medienberichte über ausgesetzte Reptilien angeht, glaubt er nicht daran, dass diese tatsächlich immer ausgesetzt werden. „Ich bin mir sicher, dass die meisten Tiere einfach entwischen und die Halter sich nicht trauen, dies zu melden.“

Exotische Tiere im Bezirk
Bei der Bezirkshauptmannschaft sind derzeit 75 Pythons, 25 Boas, 47 Nattern, 20 Ottern, 52 Geckos, 611 Schildkröten, 23 Agamen, vier Vogelspinnen, 63 Papageien und Sittiche, drei Uhus/Eulen, zwei Skorpione, zwei Leguane, zwei Affen, 18 Falken, vier Kängurus, neun Chamäleons und zwei Schwarzschwanz-Präriehunde gemeldet.

Wildtiere sind meldepflichtig
In der 2. Tierhaltungsverordnung wird zwischen „Wildtieren, die besondere Anforderungen an die Haltung stellen“ und „Wildtieren, deren Haltung aus Gründen des Tierschutzes verboten ist“ unterschieden. Wildtiere mit besonderen Ansprüchen dürfen gehalten werden, sofern sie vorher bei der Behörde angezeigt wurden. Die Haltungsbedingungen sind für jede Tierart unterschiedlich. Die Bezirkshauptmannschaft prüft, ob die Haltungsbedingungen erfüllt werden. Wenn das nicht der Fall ist und behördliche Auflagen auch nicht eingehalten werden, werden die Tiere ihrem Halter abgenommen.

Wer ein Wildtier hält, ist übrigens nicht verpflichtet, seine Nachbarn darüber zu informieren. Die Haltung von 23 Arten von Wildtieren ist – außer im Zoo – verboten. Dazu gehören unter anderem Menschenaffen, Schuppentiere, Schleichkatzen, Hyänen, Großkatzen, Großbären und Rüsseltiere.

Zwei bis drei Anzeigen im Jahr
„Im Jahr gibt es zwei bis drei Anzeigen, wobei es meist um die mangelhafte Verwahrung der Tiere, wie etwa zu kleine Käfige oder Gehege, oder die Nichtanzeige der Haltung bei der Behörde geht“, erklärt Eva Gaisbauer von der Bezirkshauptmannschaft Braunau. Aufgrund des Tierschutzgesetzes werden dabei Strafen von bis zu 7500 Euro, im Wiederholungsfall bis zu 15.000 Euro verhängt.

Laut Gaisbauer werden pro Jahr zwei bis drei Mal Reptilien aufgefunden. „Ob sie ausgesetzt oder entwischt sind, lässt sich fast nie festtellen, da sich die Tierhalter nicht melden. Wenn jemand durch ein solches Tier verletzt wird, haftet der Tierhalter sowohl straf- als auch zivilrechtlich. Aber diese bleiben, wie schon erwähnt, meist unbekannt“, so Gaisbauer.

„Jeder Tierhalter sollte sich vor Augen führen, dass er für das Wohlergehen des von ihm gehaltenen Tieres verantworlich ist, gleichgültig ob es sich dabei um Hunde, Katzen, Rinder, Schweine, Papageien oder Reptilien handelt. Tiere sollten nicht wie Gebrauchsgegenstände ohne Nachzudenken angeschafft und bei Nichtgefallen wieder weggeben werden“, meint Gaisbauer.

Folgende Wildtierarten stellen besondere Ansprüche an Haltung und Pflege und dürfen nur nach vorheriger Anzeige bei der Behörde gehalten werden:

Alle Wildtierarten der Säugetiere, ausgenommen Schalenwild, Bison und Streifenhörnchen
Alle Wildtierarten der Vögel, ausgenommen Arten der Unzertrennlichen, Plattschweif-sittiche, Wellensittiche, Nymphensittiche, Prachtfinken, chinesische Sonnenvögel, chinesische Zwergwachtel sowie das Diamanttäubchen
Alle Arten von Reptilien
Alle Arten der Lurche
Fische, die in Freiheit mehr als einen Meter lang werden

Anzeige
1:46
1:46

WKOÖ Maklertipp
Rechtsschutzversicherung: Sichern Sie Ihr Recht!

Eine Rechtsschutzversicherung schützt Sie vor den Folgen von vielen möglichen Konfliktfällen – vor allem finanziell.  Es gibt viele Gründe für einen Streit vor Gericht: Angenommen, Ihr Vermieter erhöht den Mietzins in ungerechtfertigter Weise, Ihr Hund läuft einem Biker vor das Rad, Ihnen wird nach einem Verkehrsunfall das Schmerzensgeld verwehrt oder Ihr Arbeitgeber zahlt die Überstunden nicht. Von all diesen Fällen haben Sie schon gehört oder Sie haben sogar schon selbst eine solche oder eine...

Kommentare

?

Du möchtest kommentieren?

Du möchtest zur Diskussion beitragen? Melde Dich an, um Kommentare zu verfassen.

UP TO DATE BLEIBEN

Aktuelle Nachrichten aus Braunau auf MeinBezirk.at/Braunau

Neuigkeiten aus Braunau als Push-Nachricht direkt aufs Handy

BezirksRundSchau Braunau auf Facebook: MeinBezirk.at/Braunau - BezirksRundSchau

ePaper jetzt gleich digital durchblättern

Storys aus Braunau und coole Gewinnspiele im wöchentlichen MeinBezirk.at-Newsletter


Du willst eigene Beiträge veröffentlichen?

Werde Regionaut!

Jetzt registrieren

Du möchtest selbst beitragen?

Melde dich jetzt kostenlos an, um selbst mit eigenen Inhalten beizutragen.