Schneeketten, aber richtig!
OÖ. Bei den derzeitigen Wetterverhältnissen sind auf vielen Straßen Schneeketten erforderlich. Beim Verwenden ist dabei einiges zu beachten:
Schneeketten dürfen nur dann angelegt werden, wenn es erforderlich ist. Wenn also die Fahrbahnverhältnisse danach verlangen. Außerdem müssen sie unbedingt laut Angabe befestigt werden, da ansonsten die Fahrbahn beschädigt wird. Ordnet ein betreffendes Verkehrsschild (blaue, runde Tafel mit Schneekettensymbol) die Verwendung von Schneeketten an, müssen diese in jedem Fall angelegt werden. Dabei spielt es keine Rolle, ob das Fahrzeug Winterreifen, Spikes oder einen Allradantrieb hat, Schneeketten müssen unbedingt angelegt werden. Anstelle von Schneeketten können in besonderen Fällen auch Anfahrhilfen verwendet werden, allerdings nur, wenn diese nach der ÖNORM V 5117 geprüft und gekennzeichnet wurden.
Sind Schneeketten angelegt, sollte die Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h nicht überschritten werden. Es gilt, wie immer: Die Geschwindigkeit muss den Fahrbahnverhältnissen angepasst werden. Außerdem ist mit Schneeketten mit einem längeren Bremsweg zu rechnen.
In Österreich dürfen nur Schneeketten der ÖNORM V 5117 oder V 5119 verwendet werden. Beziehungsweise EU-genehmigte. Bei der Montage ist unbedingt zu beachten, dass sie auf die Räder der angetriebenen Achse montiert werden. Nähere Infos gibt's immer in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges, beziehungsweise in der Gebrauchsanleitung der Schneeketten.
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