Keine Eile in der Causa Hitler-Haus

Foto: Archiv

BRAUNAU (ebba). Nachdem das Gesetz für die Enteignung des Hitler-Geburtshauses in Braunau Ende 2016 beschlossen wurde, hieß es: Das Haus werde "tiefgreifend architektonisch umgestaltet". Ein Architektenwettbewerb wird ausgeschrieben und Anfang 2017 ein Arbeitskreis mit Vertretern von Bund, Land und Stadtgemeinde eingerichtet. Das Angebot für die Nutzung des Gebäudes gehe an die Lebenshilfe OÖ. Diese war ja schon einmal in dem Haus untergebracht.

Wenn man nun – zwei Monate später – bei Bund und Stadtgemeinde Braunau nachfragt, hat es ein wenig den Anschein, als ob es bei der Kommunikation untereinander ein wenig happern würde.

Wie jetzt? Fix oder noch in der Prüfung?

In einer schriftlichen Anfrage der BezirksRundschau bei der Stadtgemeinde Braunau, ob denn der angekündigte Arbeitskreis schon installiert worden sei und es schon erste Gespräche gegeben habe, erhielt die Redaktion als Antwort nur folgende knappe Stellungnahme: "Die organisatorischen und rechtlichen Möglichkeiten einer Nachnutzung durch die Lebenshilfe werden derzeit unter der Federführung des Innenministeriums geprüft. Mit einem Ergebnis ist bis Mitte des Jahres zu rechnen."

Daraufhin nachgefragt bei Ministeriumssprecher Karl-Heinz Grundböck, heißt es hingegen: "Der Einzug der Lebenshilfe ist fix. So wurde das schon Ende des Jahres kommuniziert."

Was die Nutzung des Hauses angeht, hatten sich ja Land, Bund und Stadtgemeinde darauf geeinigt, das Angebot der Lebenshilfe zu machen. Diese erklärte daraufhin in einer Aussendung, dass man über das Angebot, das Gebäude nun unter anderen organisatorischen Voraussetzungen wieder zu beziehen, jedenfalls nachdenke. Nach einer fixen Zusage klingt das allerdings nicht.

Noch keine Gespräche mit der Lebenshilfe

Dazu gelte es, laut Lebenshilfe, im Vorfeld noch viele Details zu klären und die Ergebnisse der vom Innenministerium eingesetzten Arbeitsgruppe abzuwarten. Aktuell bei der Lebenshilfe nachgefragt, soll es jedoch bis heute keinen Kontakt mit der Gemeinde oder dem Innenministerium gegeben haben.

Gerhard Scheinast, Geschäftsführer der Lebenshilfe OÖ, stellte jedenfalls schon im Dezember des Vorjahres fest: "Unsere Zusage ist zum einen eng an baulichen Begebenheiten geknüpft. Ein barrierefreier Zugang ist ein Muss-Kriterium. Zum anderen wünschen wir uns ein intelligentes Gesamtkonzept, das das Gebäude zu einem Ort der Vielfalt und des Zusammentreffens unterschiedlicher Menschen werden lässt."

Bleibt also abzuwarten, welches Ergebnis die Gespräche zwischen Lebenshilfe, Bund, Land und Gemeinde, zutage bringen, sofern sie irgendwann stattfinden.

Enteignungsgesetz auf wackeligen Füßen

Vor kurzem wurde überdies bekannt (die BezirksRundschau berichtete), dass die bisherige Eigentümerin einen Antrag beim Verfassungsgerichtshof (VfGH) eingebracht hat, das Gesetz für die Enteignung ungültig erklären zu lassen. Der Antrag wird derzeit beim VfGH geprüft. "So ein Fall wird eingebracht und einem Richter zugewiesen. Wenn alle Stellungnahmen eingeholt worden sind, wird der Fall aufbereitet für einen Beschluss im Richterkollegium. Da der Verfassungsgerichtshof in Sessionen arbeitet, kann sich eine Entscheidung ein wenig hinziehen. Durchschnittlich dauert es fünf Monate", heißt es vonseiten des VfGH.

Welche Entschädigung die bisherige Besitzerin für die Enteignung erhalten soll, hat man sich offensichtlich ebenfalls noch nicht durchgerechnet. Ministeriumssprecher Karl-Heinz Grundböck: "Das ist noch offen."

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