Trend zur Bildungskarenz

Zuständig für Bildungskarenz und Bildungsteilzeit ist das Arbeitsmarktservice Braunau am Laaber Holzweg.
  • Zuständig für Bildungskarenz und Bildungsteilzeit ist das Arbeitsmarktservice Braunau am Laaber Holzweg.
  • hochgeladen von Andreas Huber

BEZIRK (ah). Wer sich weiter qualifizieren oder sich beruflich neu orientieren möchte, findet in der Möglichkeit der Bildungskarenz und Bildungsteilzeit eine gute Alternative. Bildungskarenz kann jeder in Anspruch nehmen, wenn der Arbeitgeber damit einverstanden ist. Das Interesse an der Bildungskarenz ist groß. 73 Menschen haben 2013 laut Arbeitsmarktservice (AMS) das Angebot im Bezirk in Anspruch genommen. Heuer sind es bisher 56 Bildungskarenzbezieher. Die Zahl der Teilnehmer an Weiterbildungsgeld steigt kontinuierlich. Während der Bildungskarenz gibt es das „Weiterbildungsgeld“ in Höhe des Arbeitslosengeldes. Der Grundbetrag beträgt 55 Prozent vom Nettoverdienst, mindestens aber 14,53 Euro pro Tag und wird vom AMS übernommen. Während des Weiterbildungsgeldbezugs ist man kranken-, unfall- und pensionsversichert. Es besteht aber kein gesetzlicher Kündigungsschutz. Besonders beliebt ist das Modell bei Personen mit Matura, um deren Master-Diplomarbeit und Dissertationen voranzutreiben oder bei Personen, welche im Beruf weiterkommen möchten. „Neben einem 40 Stunden Job einen Meisterkurs zu absolvieren, bedeutet beinahe Null-Freizeit“, so ein Bezieher.

Bildungsteilzeit
Bei der Bildungsteilzeit wird der Arbeitnehmer nicht zur Gänze, sondern nur zum Teil freigestellt. Seit der Einführung im Juli 2013 gab es im Bezirk 71 Bildungsteilzeitfälle. Laut AMS sei die Bildungsteilzeit sehr gut für Niedrigverdiener geeignet, weil der Bezieher nur auf einen Teil seines Einkommens verzichten muss und der Zuschuss ein Fixbetrag sei. „Ich denke, dass durch Bildungskarenz und Bildungsteilzeit die Gesellschaft zur Weiterbildung animiert wird. Manche Firmen stoßen aber aufgrund der flexiblen Weiterbildungswünsche der Mitarbeiter an ihre Grenzen, um die Produktion und Abarbeitung von Aufträgen nicht zu gefährden“, sagt Stefan Seilinger, stellvertretender Leiter vom AMS-Braunau.

ZUR SACHE:
Arbeitgeber sind nicht verpflichtet eine Bildungskarenz, oder eine Bildungsteilzeit zu ermöglichen. Eine Bildungskarenz kann ab dem siebten Arbeitsmonat gegen Entfall des Arbeitsentgeltes für die Dauer von mindestens zwei Monaten bis maximal einem Jahr vereinbart werden. Die Bildungskarenz kann auch in teilen angetreten werden. Für Arbeitnehmer besteht auch die Möglichkeit, mit dem Arbeitgeber eine Bildungsteilzeit in der Dauer von vier Monaten bis zu zwei Jahren zu vereinbaren. Es besteht Anspruch auf Bildungsteilzeitgeld. Grundsätzlich sind Aus- und Weiterbildungen im In- und Ausland möglich. Nicht akzeptiert werden Kurse aus dem Freizeit- und Hobbybereich ohne beruflichen Bezug. Nachweise sind zu erbringen. Das Arbeitsmarktservice berät gerne. Ansprechpartner ist Stefan Seilinger unter Telefon 07722/63345 21002.

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