Wirtschaft
Covid-Zutrittstest sind nun auch beim AMS NÖ vorzuweisen
In den AMS NÖ Geschäftsstellen brauchen Kunden ab 19. Mai 2021 einen negativen Covid-Test.
BRUCK/LEITHA. Auch beim Betreten der AMS Niederösterreich Geschäftsstellen gilt, wie auch bei körpernahen Dienstleistern und in der Gastronomie ab Mittwoch, 19. Mai eine Testpflicht. Kunden brauchen einen negativen Corona-Test oder einen gleichwertigen Nachweis ("geimpft, getestet, genesen").
„Die umfassenden Öffnungsschritte bringen ein Ansteigen der sozialen Kontakte und damit auch ein höheres Infektionsrisiko und davor möchten wir alle Beteiligten – Kund/innen und Mitarbeiter/innen – bestmöglich schützen“, erklärt AMS NÖ-Landesgeschäftsführer Sven Hergovich. Auch AMS Bruck Geschäftsstellenleiter Herbert Leidenfrost möchte, dass alles gesund weiter gehe und betonte, dass die Menschen auch bequem den AMS Online-Zugang nutzen können, um sich arbeitslos zu melden. Ein Besuch mit Zutrittstest in der Geschäftsstelle sei dadurch auch nicht zwingend erforderlich. Bei einer persönlichen Terminvereinbarung werden die Kunden vorab gebeten, einen negativen Covid-Test (oder einen anderen Nachweis) mitzubringen.
Folgende Nachweise sind gültig:
- Antigentest durch geschultes Personal (max. 48h alt)
- PCR-Test (max. 72h alt)
- Impfnachweis (Stichtag: 1. Impfung + 21 Tage)
- Nachweis der Erkrankung (max. 6 Monate at)
- Antikörpernachweis (max. 3 Monate alt)
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