Haftstrafen für Berufseinbrecher
Dreißig (!) Vorstrafen im In- und Ausland hatten zwei Georgier am Buckel
BAD DEUTSCH-ALTENBURG/KORNEUBURG (mr). Es ging "nur" um drei Einbrüche, die der Haupttäter teils mit dem Zweitangeklagten, teils mit einem unbekannt gebliebenen Landsmann verübte. Zudem blieb es einmal beim Versuch.
Der Erstangeklagte beging mit einem nicht identifizierten Komplizen zunächst in Wien einen Einbruch, bei dem die Täter Bargeld und Schmuck im Wert von ca. 10.000 Euro erbeuteten. Es folgte am 1.2.2017 ein Einbruch in Deutsch-Altenburg mit einer geringeren Beute (Rollkoffer und Bekleidung). Bei einem Einbruch am Folgetag in Laa/T. hatte die 80-j. Bewohnerin des Einfamilienhauses die Täter gehört und durch ihre Schreie vertrieben. Zwei Stunden später klickten in der S-Bahn bei der Rückfahrt nach Wien die Handschellen.
Wegen ihres getrübten Vorlebens fielen die Strafen saftig aus: Mehr als fünf Jahre (einschließlich eines widerrufenen Strafrestes nach einer bedingten Entlassung) für den Haupttäter, 2½ Jahre für seinen Komplizen. Nicht rechtskräftig!
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