Grüne spekulieren mit Landtagswahl-Anfechtung
BEZIRK. Das Ergebnis der Landtagswahl ist seit vergangenem Donnerstag amtlich, die gesetzliche Frist von vier Wochen zur Anfechtung einer Wahl hat damit begonnen. Niederösterreichs Grünen-Sprecherin Helga Krismer erwägt zur Zeit ebendiese. Der Grund soll beim Wahlrecht für Zweitwohnsitzer liegen.
Wahlrecht geändert
Roman Kral, Bezirkssprecher in Bruck, erläutert den Standpunkt der Grünen: "Das Wahlrecht für Zweitwohnsitzer wurde 2017 per Landtagsbeschluss geändert. Bürgermeister sollten prüfen, inwieweit der Lebensmittelpunkt eines Zweitwohnsitzers mit der Gemeinde verknüpft ist. Gegebenenfalls wurde der Wähler aus dem Wählerevidenzblatt gestrichen."
Wahlrecht ist Grundrecht
"In einer Nachwahl-Analyse des renommierten Sora-Instituts wurde errechnet, dass 70 Prozent der Zweitwohnsitzer, die zur Wahl gingen, türkis gewählt haben. Wir vermuten, dass Zweitwohnsitzer willkürlich nicht zur Wahl zugelassen wurden. Das Wahlrecht ist wesentliches Grundrecht. Wir sind auf der Suche nach Personen, die nicht wählen durften. Jeder kann mich und das Büro in St. Pölten jederzeit kontaktieren, denn die Zeit läuft", so Roman Kral. LAbg. Gerhard Schödinger von der ÖVP kann "diese Vorwürfe nicht nachvollziehen", wie er auf Anfrage sagt.
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