Nach Urteil Drohung an Journalisten
14 Monate Haft für sexuellen Missbrauch an Südburgenländerin

Nach seiner nicht rechtskräftigen Verurteilung zu 14 Monaten Haft, bedingt auf drei Jahre, drohte der Angeklagte Journalisten.  | Foto: Gernot Heigl
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Die Ehefrau bezichtigte ihren Gatten des sexuellen Missbrauchs. Im Gegenzug bestritt der Ehemann mit dem Hinweis „ich bin gläubiger Christ“ die „unfreiwilligen Beischlaf-Vorwürfe“ und behauptete, seine Gemahlin schlage die Kinder. Nach seiner Verurteilung zu 14 Monaten bedingter Haft war die betonte Frömmigkeit plötzlich verschwunden, denn noch im LG Eisenstadt drohte der geborene Nigerianer dem Journalisten.

SÜDBURGENLAND. „Ich habe hier in Österreich als schwarzer Mann keine Rechte“, fauchte der wutentbrannte Nigerianer. „Das haben sie zu schreiben. Sie schreiben das, so, wie ich das sage. Sonst...!“ Und nach einer kurzen Pause mit „...ihr werdet noch schauen. Und ich verklage euch auch. Verstanden!“ Haben wir. Klar und deutlich. Selbstverständlich schreiben wir diese Zeilen nicht auf „Befehl“ hin, sondern lediglich deshalb, damit sich jeder Leser seine eigene Meinung bilden kann. Wir berichten über den Prozess als Beobachter, wie wir das bei jeder Verhandlung machen.

Mehrere Delikte

Der stämmige IT-Experte mit nigerianischen Wurzeln, 56, musste sich wegen mehrerer Delikte vor dem Landesgericht Eisenstadt verantworten. Abseits von „Verletzung der sexuellen Selbstbestimmung“ auch wegen Verleumdung, Anstiftung zur Falschaussage, versuchter Nötigung, Stalking und gefährlicher Drohung. Laut Staatsanwaltschaft habe der Angeklagte nämlich von 2019 bis September 2021 an seiner Frau wiederholt „gegen deren Willen und unter Ausnützung einer Zwangslage bzw. nach vorangegangener Einschüchterung den Beischlaf bzw. eine diesem gleichzusetzende geschlechtliche Handlung vorgenommen!“

Zudem sei es, auch vor den Kindern, zu derben und aggressiven Beschimpfungen und Erniedrigungen gekommen. Der Beschuldigte habe weiters seine Gattin als wertlos dargestellt und sie psychisch unter Druck gesetzt, „indem er ihr gegenüber geäußert habe, er werde sich während ihrer Ausbildungs- und Dienstzeiten nicht um die gemeinsamen Kinder kümmern, werde diese unbeaufsichtigt alleine lassen, bzw. diese nicht in die Schule oder Kindergarten bringen, wenn sie nicht mit ihm Sex habe!“

Bin Christ, mache nichts Böses

All diesen Vorwürfen widersprach der Beschuldigte: „Ich habe nie etwas Böses mit einer Frau gemacht. Ich sitze nur hier, weil meine Frau die vier Kinder will. Ich habe nix gegen sie gemacht. Ich sitze nur hier, weil ich meine Kinder beschützen wollte. Ich bin Christ, ich mache nichts Böses!“ Das vom Opfer geschilderte Leid wurde im Rahmen einer kontradiktorischen Einvernahme per Video aufgezeichnet, aber nicht im Gerichtssaal abgespielt, ihre Aussagen lagen Staatsanwaltschaft und Verteidigerin in Schriftform vor.

Kind zum Lügen aufgefordert

Sehr wohl vorgetragen wurde von Richterin Mag. Doris Halper die Niederschrift der Kinder- und Jugendhilfe von der Bezirkshauptmannschaft. Dabei stellte sich heraus, dass ein Bub bei Befragung den Papa beschuldigte, ihn zum Lügen aufgefordert zu haben. Deshalb habe er auf einem Video gesagt, dass ihn die Mama geschlagen hat. Das stimme aber nicht. Es gab Gewalt, aber seitens des Vaters. Auch gab das Kind zu, dass er beim Papa an der Wand stehen musste, wenn er schlimm war. Eigentlich sei der Papa der Schlimme, und die Mama ist lieb. Teile dieser Aussage wurden auch von einer Tochter des Angeklagten bestätigt, so der Behördenbericht.

In dem ebenso zum Vorschein kam, dass auf die Frage, was sie gut finden, die Kinder mit „die Mama“ geantwortet haben. Bei schlecht hingegen wurde „Angst vor dem Papa“ angeführt. Als Wunsch äußerten die Kinder, mit der Mama in einem großen Haus leben zu wollen, aber ohne Papa!“ Diese Niederschrift führte bei dem Angeklagten zu Kopfschütteln. Die Vertreterin des südburgenländischen Opfers, Mag. Andrea Posch, forderte 1.000 Euro Schmerzensgeld und legte klar, dass die Aussagen ihrer Mandantin nachvollziehbar und ehrlich waren und der Bericht der Jugendwohlfahrt wohl mehr als ein eindeutiges Bild zeichnete.

Volle Berufung gegen Urteil

Das sah die Vorsitzende ebenso und verurteilte den Beschuldigten wegen sexuellen Missbrauchs sowie Verleumdung und Anstiftung zur Falschaussage zu 14 Monaten Haft, bedingt nachgesehen auf drei Jahre Probezeit. Ebenso muss der Mann seiner Frau 1.000 Euro Schmerzensgeld und 150 Euro Verfahrenskosten bezahlen. Von den anderen Anklagepunkten wurde der IT-Experte freigesprochen, wegen unzureichender Beweislage. Die Verteidigerin legte gegen den Spruch volle Berufung ein, von Staatsanwältin und Opfervertreterin gab es keine Erklärung. Daher nicht rechtskräftig. Es gilt die Unschuldsvermutung.

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