Geflügelpest im Burgenland
Erster Vogelgrippe-Fall in Kleinhaltung, 170 Tiere gekeult
- Der erste Vogelgrippe-Fall ist in einer burgenländischen Kleinhaltung aufgetreten.
- Foto: Symbolfoto: Pixabay
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Nach meheren Nachweisen bei Wildvögeln ist die Geflügelpest heuer erstmals in einem österreichischen Bestand aufgetreten. Der Fall ereignete sich im Bezirk Neusiedl am See. Die Behörden haben weitreichende Schutzmaßnahmen angeordnet.
BURGENLAND/NEUSIEDL AM SEE. Bereits Anfang November wurde das gesamte Burgenland als Gebiet mit erhöhtem Risiko für die Geflügelpest eingestuft - MeinBezirk berichtete. Am Montag wurde in diesem Jahr erstmals der Geflügelpest-Erreger HPAI H5N1 in einer Kleinhaltung im Bezirk Neusiedl am See nachgewiesen. In dem Bestand, der rund 170 Hühner, Enten, Gänse, Puten sowie Zier- und Hobbyvögel umfasste, waren mehrere Tiere verendet. Der Betrieb wurde umgehend gesperrt, die restlichen Tiere wurden bereits tierschutzgerecht gekeult, wie das Land Burgenland mitteilt.
Das Gesundheitsministerium richtete anschließend eine Schutzzone im Umkreis von drei Kilometern sowie eine Überwachungszone von zehn Kilometern rund um den betroffenen Hof ein. Es handelt sich um den ersten HPAI-Fall in einer Kleinhaltung in Österreich in der laufenden Saison 2025. Seit Ende September wurden in Österreich ausschließlich HPAI-positive Wildvögel gemeldet, darunter Funde in Kärnten, Niederösterreich und Oberösterreich. Betroffen waren vor allem Schwäne.
- Das Gesundheitsministerium richtete eine Schutzzone im Umkreis von drei Kilometern sowie eine Überwachungszone von zehn Kilometern rund um den betroffenen Hof ein.
- Foto: Roibu/Panthermedia
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Umfassende Schutzmaßnahmen
In der eingerichteten Schutzzone mit einem 3-Kilometer-Radius gelten strenge Vorgaben: Stallpflicht für bestimmte Tierarten, Meldepflicht bei gesundheitlichen Auffälligkeiten, Desinfektionsvorschriften für Fahrzeuge sowie Dokumentationspflichten für betriebsfremde Personen. Tiere, Eier, Fleisch oder Nebenprodukte dürfen nicht verzehrt werden, Veranstaltungen wie Tiermärkte oder Ausstellungen sind untersagt. Ausnahmen sind nur mit behördlicher Genehmigung möglich.
In der Überwachungszone mit 10-Kilometer-Radius werden Betriebe, die Geflügel halten, kontrolliert. Auch dort gilt erhöhte Aufmerksamkeit, um eine mögliche Ausbreitung rasch zu erkennen. Zusätzlich gelten österreichweit verschärfte Biosicherheitsauflagen in Gebieten mit erhöhtem Risiko, darunter Maßnahmen zum Schutz vor Wildvogelkontakt, separate Haltung von Enten und Gänsen sowie verstärkte Hygienevorgaben.
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