Vogelgrippe im Burgenland
Erhöhtes Risiko und Folgen für Geflügelbetriebe
- Am Montag wurde Österreich als Gebiet mit "erhöhtem Risiko" in Bezug auf die Geflügelpest erklärt.
- Foto: Roibu/Panthermedia
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Geflügelpest im Burgenland – das zuständige Bundesministerium erklärte am Montagmorgen das gesamte Bundesland als Gebiet mit erhöhtem Risiko. Diese Kundmachung hat Folgen für Geflügelhalterinnen und -halter. MeinBezirk erklärt, worauf nun im Burgenland zu achten ist.
BURGENLAND. Neben der Blauzungenkrankheit sorgt die Geflügelpest oder auch Vogelgrippe für Besorgnis im Burgenland. Erst vergangene Woche wurde bekannt gegeben, dass das Land die Impfung für Tiere gegen Blauzungenkrankheit mit drei Euro pro Dosis fördern werde, um Tierleid zu verringern und landwirtschaftliche Betriebe zu entlasten, wie MeinBezirk berichtete.
Vogelgrippe: Symptome und Auswirkungen
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Die Vogelgrippe oder Geflügepest ist eine Viruskrankheit bei Vögeln. Sie äußert sich durch plötzliches Verenden, Atemnot, Schwellungen am Kopf, bläuliche Verfärbungen und einen Rückgang der Legeleistung.
Beim Menschen treten Infektionen selten auf, können aber grippeähnliche Symptome, schwere Atemwegserkrankungen oder in Einzelfällen tödliche Verläufe verursachen. Eine direkte Übertragung von Mensch zu Mensch ist bislang sehr selten.
- Vogelgrippe im Burgenland: Worauf nun zu achten ist. MeinBezirk klärt auf.
- Foto: Franz Neumayr
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Geflügelpest: erhöhtes Risiko auch im Burgenland
Nun sorgt mit der Vogelgrippe eine weitere bekannte Tierseuche im Burgenland für Aufsehen und Besorgnis unter Landwirtinnen und Landwirten. Korinna Schumann, Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz (SPÖ), erklärte das gesamte Bundesgebiet durch eine Kundmachung in den Amtlichen Verbraucher- und Veterinärnachrichten als Gebiet mit erhöhtem Risiko. Dies hat auch Konsequenzen für das Burgenland. MeinBezirk erklärt, welche Maßnahmen Geflügelhalterinnen und -halter im Burgenland ergreifen müssen.
Im Burgenland gibt es aktuell 53 Legehennenbetriebe. Laut einer Statistik der Geflügelwirtschaft Burgenland gab es im Jahr 2021 432.209 Hennenplätze, dazu kommen eine Vielzahl an Privatpersonen, welche einige Hühner, Enten oder Gänse etwa im Garten halten. Auch andere Geflügelbetriebe, welche sich auf Puten, Gänse oder anderes Geflügel spezialisiert haben, sind im Burgenland ansässig. Inmitten der "Ganslzeit" werden Betriebe sowie Privatpersonen dazu angehalten, Maßnahmen zu ergreifen, um das eigene Unternehmen sowie die Tiere zu schützen.
- Um den eigenen Betrieb sowie die Tiere zu schützen, müssen diverse Maßnahmen in Geflügelbetrieben ergriffen werden.
- Foto: Michael Strini
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Vogelgrippe: Maßnahmen in der Haltung
Daher sollten Enten und Gänse bis auf Weiteres getrennt gehalten werden, sodass ein direkter sowie indirekter Kontakt zwischen den Tieren ausgeschlossen werden kann. Konkret bedeutet das, das Geflügel ist durch Netze, Dächer, horizontal angebrachte Gewebe oder andere geeignete Maßnahmen so zu schützen, dass kein Kontakt mit Wildvögeln möglich ist.
Zudem muss die Fütterung und Tränkung der Tiere ausschließlich im Stall oder unter einem Unterstand erfolgen. Dies hat ebenfalls zum Hintergrund, dass das Zufliegen von Wildvögeln erschwert und verhindert wird. Wildvögel sollten weder mit dem Wasser noch Futter des Geflügels in Berührung kommen. Ferner sind die Ausläufe gegenüber Oberflächengewässern, an denen sich wild lebende Wasservögel aufhalten können, ausbruchssicher abzugrenzen.
Geflügelpest: besondere Meldepflichten
- Abfall der Futter- und Wasseraufnahme von mehr als 20 Prozent
- Abfall der Eierproduktion um mehr als fünf Prozent für mehr als zwei Tage
- Mortalitätsrate höher als drei Prozent in einer Woche
Die Tränkung der gehaltenen Tiere darf nicht mit Wasser aus Sammelbecken, zu dem Wildtiere Zugang haben, erfolgen. Die Reinigung und Desinfektion der Beförderungsmittel, Ladeplätze und Gerätschaften der Landwirtschaft müssen regelmäßig und mit besonderer Sorgfalt erfolgen.
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