Corona-Maßnahmen
Maskenpflicht in allen Dienststellen des Landes
Seit heute – 14. September – gelten verschärfte Corona-Schutzmaßnahmen. Dazu gehört neben einer Verpflichtung zum Tragen von Mund-Nasen-Schutz im Handel, in Dienstleistungsbereiche und in Schulen außerhalb des Klassenverbandes sowie Regelungen für Veranstaltungen auch eine Maskenpflicht bei Behörden.
BURGENLAND. Für eine größtmögliche Sicherheit sind daher ab 14. September 2020 Mitarbeiter und externe Besucher in allen Dienststellen des Amtes der Burgenländischen Landesregierung sowie in allen Bezirksverwaltungsbehörden dazu verpflichtet, im Rahmen des Parteien- und Kundenverkehrs einen Mund- und Nasenschutz zu tragen haben.
Davon ausgenommen sind Landesbedienstete nur dann, wenn durch Pandemieschutzwände (Plexiglastrennwand als Spuck/Hustenschutz) oder andere technische Einrichtungen ein Spuck- und Hustenschutz gegeben ist.
Kostenlose Gesundheitsberatung 1450
Für Personen, bei denen Symptome wie Fieber, Husten oder Atembeschwerden auftreten, gilt weiterhin: Bleiben Sie zu Hause und wählen Sie die kostenlose Gesundheitsberatung 1450, wo die weitere Vorgehensweise abgeklärt wird. Abstriche werden auf behördliche Anordnung gemacht.
Weiterführende Informationen zum Thema Coronavirus:
Weitere Infos: www.burgenland.at/coronavirus
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