Verbot von Brauchtumsfeuer
Osterfeuer „nicht möglich“ und „nicht zulässig“
Osterfeuer haben auch im Burgenland Tradition. Aufgrund der Maßnahmen rund um die Corona-Krise sind Brauchtumsfeuer jedoch heuer verboten.
BURGENLAND. Das Land Burgenland hat in einem Schreiben alle Gemeinden betreffend Brauchtumsfeuer und Abbrennen von Gartenabfall informiert.
„Aufgrund der der von der Bundesregierung zur Bewältigung der COVID19-Krise getroffenen Maßnahmen, dürfen sich Personen – von bestimmten Ausnahmen abgesehen – nicht mehr an öffentlichen Orten aufhalten. Daher sind Brauchtumsfeuer wie insbesondere Osterfeuer in der derzeitigen Krisensituation nicht möglich und nicht zulässig“, heißt es in dem Schreiben.
Abbrennen von Gartenabfall unzulässig
Auch das Abbrennen von Gartenabfall – und weiteren Materialien bis hin zu Müll – im eigenen Garten ist „unter allen Umständen unzulässig“. Grünschnitt ist zu kompostieren oder auf die Abfallsammelstelle der Gemeinde zu bringen. Manche Gemeinden, deren Grünschnittsammelstellen geschlossen sind, appellieren an die Bevölkerung, geduldig zu bleiben und den Grünschnitt einstweilen im eigenen Garten zu lagern.
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