SPÖ, ÖVP und Grüne einig
Gemeindegesetzespaket soll Arbeit erleichtern

- Mit breiter Mehrheit von SPÖ, ÖVP und Grünen soll in der kommenden Landtagssitzung am 16. Oktober das burgenländische Gemeindegesetzespaket 2025 beschlossen werden.
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Nach langen Verhandlungen haben sich SPÖ, ÖVP und Grüne auf eine Sammelnovelle zu Änderungen des Gemeindegesetzes geeinigt. Man erhoffe sich dadurch "mehr Rechtssicherheit und Flexibilität" in den Gemeinden. Das neue Gesetz soll in der kommenden Landtagssitzung beschlossen werden, es erfordert eine Zweidrittelmehrheit im Landtag.
BURGENLAND. Künftig kann der Gemeinderat bis zu einem Jahr vor der Wahl eine fachlich geeignete Person ohne Mandat zum Bürgermeister ernennen, wenn kein geeignetes Mitglied zur Verfügung steht. Eingeschränkt bleibt der mögliche Kandidat in seinen Befugnissen, etwa durch fehlendes Stimmrecht im Gemeinderat. Wichtig war in dieser Hinsicht für die ÖVP Burgenland, die Rechte abzugrenzen, damit der Bürgermeister ohne Mandat, nicht die gleichen Rechte habe wie ein vom Volk gewählter Ortschef.
Fraktionen mit mindestens einem Drittel der Mandate im Gemeinderat können künftig auch ein zweites Ersatzmitglied nominieren. So bleibe die Arbeitsfähigkeit der Gemeinderäte auch bei mehrfacher Verhinderung gesichert, betont ÖVP-Klubobmann Bernd Strobl. Hinzu komme auch eine "freie Wahl des Ortsvorstehers" durch den Bürgermeister. Ein Teil der Novelle, der vor allem im Südburgenland zu tragen komme. Dadurch werde es laut Strobl Ansprechpartner in allen Ortsteilen geben und mehr direkte Verantwortung.

- (v.l.) Grünen-Klubobmann Wolfgang Spitzmüller, SPÖ-Klubobmann Roland Fürst und ÖVP-Klubobmann Bernd Strobl.
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Der Fall Hackerberg
Neu im Gesetzesentwurf ist auch eine Regelung, dass über den Beschluss einer Volksabstimmung, die im Gemeinderat getroffen wird, keine weitere Volksabstimmung stattfinden könne. "Das verhindert mehrfache Volksabstimmungen zum selben Thema. Eine Lehre, die wir aus dem Fall der Gemeinde Hackerberg gezogen haben", so Strobl. Es gebe laut dem ÖVP-Mandatar nun keine "politischen Hintertürchen" mehr. Der Wille des Volkes zähle aber weiter.
Darlehen für operative Gebarung
In Zeiten von Geldnöten in den Kommunen soll es für Gemeinden künftig auch finanziell mehr Handlungsspielraum geben. Gemeinden können nach Beschluss Kredite auch für den laufenden Betrieb aufnehmen, wenn keine andere Bedeckung besteht. Eine Regelung, die jedoch nur für Konsolidierungsgemeinden gelte, damit diese zumindest kurzfristig ihre Liquidität sichern können, so Strobl.
"Konstruktive Kräfte"
Rund 7.000 Burgenländerinnen und Burgenländer kümmern sich laut Fürst tagtäglich darum, dass die Gemeinden gut funktionieren. Die Sammelnovelle sei ein "innovativer Weg, der den Anforderungen der Zeit Rechnung trägt", so SPÖ-Klubobmann Fürst. Verfassungsrechtliche Bedenken gebe es zu dem Entwurf nicht. Die FPÖ sei zu Anfang in den Prozess miteingebunden gewesen. "Seit die Kollegen Petschnig und Hofer übernommen haben, ist es nicht mehr möglich, konstruktive Gespräche mit der FPÖ zu führen", so Fürst.
"Der Entwurf, der uns gelungen ist, zeigt, dass wenn konstruktive Kräfte an einem Strang ziehen, dann kommt Bewegung in die Sache", resümiert ÖVP Klubobmann Strobl die Gespräche mit den anderen Parteien. Für Grüne-Klubobmann Wolfgang Spitzmüller, "alles in allem, sowohl für Bürger und Gemeinderäte, ein weiterer Schritt nach vorn, um die Arbeit zu erleichtern".
Beschluss im Landtag
Die nächste Gemeinderatswahl steht im Jahr 2027 an. Dann soll die Möglichkeit des "Bürgermeisters ohne Mandat" bereits Realität sein. Einen zusätzlichen Ersatzgemeinderat werde es allerdings frühestens 2032 geben. Die Sammelnovelle zum burgenländischen Gemeindegesetz soll am 16. Oktober im Landtag beschlossen werden. Insgesamt stehen kommende Woche 39 Tagesordnungspunkte am Programm.
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