Online-Petition gegen „Sicherheitspartner“
Grüne Burgenland sehen die Sicherheit in den Gemeinden durch die Arbeit der Polizei ausreichend gewährleistet.
EISENSTADT. Die von SPÖ und FPÖ angekündigten „Sicherheitspartner“ in Gemeinden stoßen auf massive Kritik der Grünen.
„Rechtliche Grundlagen mangelhaft“
Landessprecherin Regina Petrik weist darauf hin, dass die rechtlichen Grundlagen dafür mangelhaft sind. „Sicherheitspartner dürfen nur das tun, was jede Bürgerin und jeder Bürger auch darf. Sie dürfen weder jemanden anhalten noch wegweisen. Nur, wenn sie jemanden auf frischer Tat ertappen, dürfen sie ihn festhalten, bis die Polizei kommt. Der weitere Handlungsrahmen ist diffus und kommt nicht einmal in die Nähe der genau formulierten Bestimmungen für Polizeibeamten“, kritisiert Petrik.
Nachbarschaftshilfe stärken
Die Grünen rufen deshalb die Burgenländer in einer Online-Petition dazu auf, sich gegen die Installation derartiger „Bürgerwehren“ auszusprechen. Sie wollen damit die Unterminierung polizeilicher Kompetenzen verhindern und Nachbarschaftshilfe und Zivilcourage stärken.
„Polizeiliche Zuständigkeiten sollen erhalten bleiben“
Konkret sprechen sich die Unterzeichner der Petition für die Erhaltung der polizeilichen Zuständigkeiten in Sicherheitsfragen, gegen die Finanzierung von Sicherheitsfirmen durch Steuergelder zur Hebung subjektiver Sicherheitsgefühle und für die Unterstützung nachbarschaftlicher sozialer Hilfestellungen in den Gemeinden aus.
Die Petition läuft bis 31. März 2016 und wird danach in den Petitionsausschuss des Landtages eingebracht.
Kovasits (FPÖ): „Keine Bürgerwehren“
Kein Verständnis für die Kritik der Grünen hat der Sicherheitssprecher der FPÖ Burgenland, Gerhard Kovasits, zumal das Projekt als inhaltliche Grundlage noch nicht vorliegt. „Es handelt sich um keine Bürgerwehren, sondern um Sicherheitspartner der Gemeindebürger. Diese werden in die Befugnisse der Polizei keineswegs eingreifen, was auch rechtlich gar nicht möglich ist“, meint Kovasits, der außerdem darauf hinweist, dass nicht nur Polizei Personen anhalten darf, die im Verdacht stehen, eine gerichtlich strafbare Handlung zu begehen. „Das ist zum einen im § 80 der Strafprozessordnung geregelt, zum anderen würde das jedes Einschreiten aus Zivilcourage, etwa wenn eine Frau angegriffen wird, vereiteln.“
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