Burgenland
„Verkehrsbeschränkte“ Landesbedienstete dürfen nicht arbeiten gehen

Das Burgenland gibt nun für Landesbedienstete eigene Quarantäne-Regelungen vor. | Foto: pixabay
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Das Land Burgenland reagiert auf die umstrittenen Corona-Maßnahmen des Bundes: „Verkehrsbeschränkte“ aber nicht an Corona erkrankte Landesbedienstete und Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter landesnaher Betriebe dürfen an ihrer Dienststelle keinen Dienst versehen.

BURGENLAND. Am Montag, dem 1. August, fällt nach den neuen Vorgaben des Bundes die Quarantäne-Regelung. Mit dem Coronavirus infizierte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter können dann arbeiten gehen.

Offene Fragen bei besonders gefährdeten Gruppen

Für Landeshauptmann Hans Peter Doskozil sind jedoch viele Fragen und Details sind offengeblieben – zum Beispiel was den Schutz besonders gefährdeter Gruppen betrifft oder wie das Arbeiten von infizierten Menschen in sensiblen Bereichen wirklich funktionieren soll.

„Eigenständiger Lösungsweg“

„Das wird jetzt zu extremer Verunsicherung und großen Problemen führen, für die wir einen eigenständigen Lösungsweg finden mussten“, so Doskozil in einer Aussendung.
Deshalb werde das Burgenland dort, wo es die Möglichkeit habe, zusätzliche Maßnahmen zum Schutz der vulnerablen Bevölkerungsgruppen per Erlass vorschreiben.

Homeoffice ist möglich

Verkehrsbeschränkte aber nicht erkrankte Landesbedienstete und Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter landesnaher Betriebe wie Spitäler und Pflegeheime sowie Landeslehrerinnen und Landeslehrer dürfen an ihrer Dienststelle keinen Dienst versehen, Homeoffice ist möglich. Ein entsprechender Erlass tritt am Montag, 1. August, in Kraft.

LH Hans Peter Doskozil hält das abrupte Ende der Quarantäneregelung für sehr bedenklich. | Foto: Land Burgenland
  • LH Hans Peter Doskozil hält das abrupte Ende der Quarantäneregelung für sehr bedenklich.
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Empfehlung für Pflegeeinrichtungen

Allen Gemeinden und Gemeindeverbänden sowie Trägern von Altenwohn- und Pflegeheimen, Seniorentageszentren, Behinderteneinrichtungen und der mobilen Pflege und Betreuung wird dringend empfohlen, eine gleichartige Regelung in ihrem Zuständigkeitsbereich zu treffen.

Test- und Maskenpflicht in den Spitälern

Aufrecht bleiben die Regelungen der 4. Burgenländischen COVID-19-Schutzmaßnahmenbegleitverordnung, die unter anderem eine Test- und Maskenpflicht für Spitäler vorsieht.

Impf-Offensive

„Das Burgenland wird sich nun vor allem auf das konzentrieren, was ganz in unserer Hand liegt und wo wir schon bisher die besten Werte erreicht haben: eine neue Impf-Offensive zu organisieren, mit der wir möglichst viele Menschen zur Auffrischungsimpfung bringen - das ist nämlich noch immer der beste Schutz“, so der Landeshauptmann.

Von „offenen Fragen“ bis zu „mehr Eigenverantwortung“
303 Neuinfektionen, 86 Personen im Spital
Das Burgenland gibt nun für Landesbedienstete eigene Quarantäne-Regelungen vor. | Foto: pixabay
LH Hans Peter Doskozil hält das abrupte Ende der Quarantäneregelung für sehr bedenklich. | Foto: Land Burgenland

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