Grenzverkehr
Die Regelungen für ungarische und slowakische Pendler
Die Situation an den burgenländischen Grenzen, insbesondere zu Ungarn und der Slowakei, ist sehr angespannt, teilweise widersprüchlich und ändert sich stündlich.
BURGENLAND. Am Dienstagnachmittag sperrte Ungarn die Grenze für den Personenverkehr. Die Folge: ein kilometerlanger Stau vor dem Grenzübergang Nickelsdorf.
Nunmehr wurde diese Situation nach erfolgreichen Gesprächen des Bundesministers für Inneres Karl Nehammer mit seinem ungarischen Amtskollegen Sándor Pintér folgendermaßen gelöst:
- Grenzöffnung für Staatsangehörige aus Rumänien: 17.03.2020, 21.00 Uhr bis 18.03.2020, 05:00 Uhr
- Grenzöffnung für Staatsangehörige aus Bulgarien: 17.03.2020, 21:00 Uhr bis 18.03.2020, 00:00 Uhr
Grundsätzlich gilt ein Einreiseverbot für alle Ausländer, außer EWR-Bürger mit ungarischer Aufenthaltsgenehmigung.
Ungarische Pendler
Ungarische Pendler – also ungarische Staatsbürger, die in Österreich arbeiten, dürfen laut aktuellem Stand (17.3.2020, 16.30 Uhr) die Grenze überqueren. Die Situation ist laut Wirtschaftskammer Burgenland jedoch sehr widersprüchlich.
Nachweis des Arbeitsverhältnisses
Für österreichische Unternehmen empfiehlt die Wirtschaftskammer, den ungarischen Arbeitnehmern einen Nachweis des Arbeitsverhältnisses (zweisprachiges Muster) im Original und Kopie auszustellen, um den Nachweis in Kopie auf Verlangen an der Grenze vorweisen zu können. Es wird empfohlen, den Nachweis in beiden Sprachen auszustellen.
Wohnmöglichkeit in Österreich
Als Vorsichtsmaßnahme hinsichtlich einer möglichen weiteren Verschärfung der Ein- und Rückreisemöglichkeiten auch für ungarische Pendler sollten österreichische Unternehmen für unabkömmliche Schlüsselkräfte eventuell über eine Wohnmöglichkeit auf Zeit in Österreich nachdenken, oder wenn möglich, Homeoffice in Ungarn einzurichten.
Güterverkehr
Für den internationalen Güterverkehr werden an folgenden Grenzübergängen zu Österreich Grenzkontrollen durchgeführt:
- Hegyeshalom/Nickelsdorf
- Sopron/Klingenbach
- Rábafüzes/Heiligenkreuz
Slowakei
Der Personenverkehr an den Grenzen zur Slowakei ist weiterhin sehr stark eingeschränkt. Grundsätzlich müssen auch Tages- oder Wochenpendler, die in der Slowakei wohnhaft sind und ein Arbeitsverhältnis bei einem österreichischen Arbeitgeber haben, damit rechnen, bei Rückkehr in die Slowakei in Heimquarantäne geschickt zu werden.
Ausnahmen gibt es derzeit nur für slowakische Pendler, die einen Wohnsitz in der Slowakei haben und in einem nachweislichen arbeitsrechtlichen Verhältnis oder ähnlichen Arbeitsverhältnis in den Bereichen Gesundheitswesen oder Pflege in Grenzgebieten stehen.
Der internationale Güterverkehr ist weiterhin erlaubt.
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