Fragen & Antworten zur Gastro-Öffnung
Ein Meter Abstand und Mund-Nasen-Schutz
Am 15. Mai ist es endlich soweit. Die Gastronomie darf wieder ihren Betrieb aufnehmen. Allerdings müssen sich Gäste und Mitarbeiter an einige Regeln halten.
BURGENLAND. Die bereits bekannten Regelungen wurden nun auch in einer Verordnung des Gesundheitsministeriums auf den Weg gebracht.
Im Folgenden wichtige Fragen und Antworten rund um die Wiedereröffnung der Gastronomie.
Welche Öffnungszeiten sind möglich?
- Tägliche Öffnung für alle Arten von Gastronomiebetrieben ist von 6 bis 23 Uhr gestattet.
Was muss ich als Gast beachten?
- Mindestens ein Meter Abstand zu anderen Personen außerhalb der eigenen Besuchergruppe halten.
- Mund-Nasen-Schutz im Lokalinneren abseits des Tisches tragen.
- Eine Besuchergruppe darf entweder aus maximal vier Erwachsenen zuzüglich ihren minderjährigen Kindern bestehen oder aus Personen, die im gemeinsamen Haushalt leben.
Muss es Reservierungen geben in der Gastronomie?
- Die Tischreservierung wird empfohlen, damit der Gastronomiebetrieb die Platzierung der Gäste im Lokal besser planen kann, da ja zwischen den Gästegruppen der vorgegebene Mindestabstand von einem Meter einzuhalten ist.
- Die Reservierung ist keine Vorschrift, sondern wird empfohlen.
Ist der Besuch eines Gastronomiebetriebes mit Personen aus dem gemeinsamen Haushalt mit mehr als vier Erwachsenen möglich?
- Der Besuch im Gastronomiebetrieb mit Personen aus dem gemeinsamen Haushalt ist möglich, auch wenn es mehr als vier Erwachsene sind.
Wer muss im Gastronomiebetrieb einen Mund-Nasen-Schutz tragen?
- Der Betreiber/die Betreiberin hat sicherzustellen, dass er/sie und seine MitarbeiterInnen bei Kundenkontakt eine den Mund- und Nasenbereich abdeckende mechanische Schutzvorrichtung tragen.
- Für Gäste gilt eine Ausnahme, sobald sie an ihrem Tisch sitzen.
- Mund-Nasen-Schutz ist daher von Gästen vom Eintreffen im Gastronomiebetrieb bis zum Verabreichungsplatz zu tragen, sofern es sich um geschlossene Räume handelt.
Muss der Mund-Nasen-Schutz auf dem Weg zum Gastgarten getragen werden, auch wenn der Weg nicht durchs Lokal führt?
- Nein, der Mund-Nasen-Schutz muss nur beim Betreten von geschlossenen Gasträumen getragen werden. Kann also der Tisch in einem Gastgarten ohne das Betreten geschlossener Räume erreicht werden, muss kein Mund-Nasen-Schutz getragen werden.
Was kann auf dem Tisch platziert werden?
- Besteck und (Stoff-)Servietten sollten eingedeckt sein oder nach Anzahl der Gäste bereitgestellt werden. Vorgefüllte Besteckkörbe und Serviettenhalter zur freien Entnahme sind nicht gestattet.
- Gegenstände, die zum gemeinsamen Gebrauch durch Gäste bestimmt sind, dürfen auf den Tischen nicht eingestellt werden. Auf Nachfrage werden Salz, Pfeffer, Ketchup, Mayo etc. gebracht. Menagen müssen nach jedem Tischeinsatz gereinigt werden.
- Tischdekoration ist grundsätzlich möglich. Um das Risiko einer Infektion zu minimieren, sollte diese nach jedem Gastwechsel aber – so weit möglich – auch gereinigt werden.
- Speise- und Getränkekarten sollten nach jedem Gebrauch abgewischt werden oder Alternativen, wie Tafeln und Papiertischsets mit dem Angebot, bereitgestellt werden.
Ist ein Buffet erlaubt?
- Selbstbedienung ist grundsätzlich unter bestimmen Auflagen gestattet – wenn die Speisen und Getränke von einem Mitarbeiter/einer Mitarbeiterin ausgegeben werden oder vorportionierte und abgedeckte Speisen und Getränke durch Gäste direkt entnommen werden.
- Frontcooking ist mit Glasscheibe oder alternativer Trennung zum Gast möglich.
Kann man ein Lokal für eine private Geburtstagsfeier mieten?
- Besuchergruppen dürfen derzeit aus Personen aus dem gemeinsamen Haushalt oder aus maximal vier Erwachsenen zuzüglich ihrer minderjährigen Kinder bestehen. Veranstaltungen mit mehr als zehn Personen sind derzeit untersagt.
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