Unterstützung für die burgenländische Wirtschaft
„Handwerkerbonus wird noch attraktiver“
LH Hans Peter Doskozil und LR Heinrich Dorner stellten die neuen Förderrichtlinien für den Handwerkerbonus vor.
BURGENLAND. „Der Handwerkerbonus hat sich bereits in vielen Krisensituationen bewährt und wird jetzt noch einmal attraktiver“, sagte LH Hans Peter Doskozil bei der Präsentation der neuen Fördermaßnahmen.
Gesamtpaket von 5 Millionen Euro
So werden die Mittel für den Handwerkerbonus aufgestockt. „Heuer stehen drei Millionen Euro zur Verfügung, im nächsten Jahr zwei Millionen“, so Doskozil.
„Außerdem verdoppeln wir die Beträge der Fördersummen. Bei Bau- und Sanierungsmaßnahmen von 5.000 auf 10.000 Euro sowie bei Energieeffizienz-Maßnahmen von 7.000 auf 14.000 Euro“, so LR Heinrich Dorner. Gefördert wird nicht nur die Arbeitsleistung, sondern auch die Materialkosten.
Erweiterung des Leistungsspektrums
Zur Attraktivierung des Handwerkerbonus trägt auch die Erweiterung des Leistungsspektrums bei. „Es werden beispielsweise auch Außenanlagen gefördert, das heißt, dass etwa auch Gärtnereien in den Genuss des Handwerkerbonus kommen“, so Doskozil.
Mehrfachanträge möglich
Eine erfreuliche Botschaft gibt es auch für alle jene, die bereits Anträge gestellt haben und wo bereits Geld geflossen ist: Mehrfachanträge sind möglich, es gelten nur die Deckelungen von 10.000 und 14.000 Euro.
Die geänderte Richtlinie beim Handwerkerbonus, die jetzt umgesetzt wird, gilt mit 1. Juni 2020 und läuft bis Ende des Jahres. Förderungsfähig sind auch weiterhin ausschließlich Arbeiten, die von Handwerkern und befugten Gewerbebetrieben mit Sitz im Burgenland durchgeführt werden.
Was ändert sich mit 1. Juni 2020?
- Der Fördergegenstand des Handwerkerbonus wird auf alle Bau- und Sanierungsmaßnahmen auf Grundstücken mit bestehenden privaten Wohngebäuden, deren Baubewilligung (aus einem abgeschlossenen Bauverfahren) zum Zeitpunkt des Ansuchens mindestens fünf Jahre zurückliegt, erweitert (bisher 10 Jahre).
- Ergänzend werden zukünftig auch Arbeiten an baulichen Außenanlagen (z.B: Einfriedungen, Terrassen mit Überdachung, sonstige bauliche Maßnahmen zur Beschattung) und bestimmte Installationen wie Regenwassernutzungsanlagen gefördert. (bisher förderbar waren Sanierungsarbeiten am Gebäude selbst)
- Zusätzlich zu den bisher förderbaren Arbeitskosten werden nun ergänzend auch Materialkosten ersetzt. Die bewährte Förderquote von maximal 25% des Rechnungsbetrages bleibt gleich!
- Die bisherigen Förderhöchstbeträge werden bei Sanierungsarbeiten von 5.000 auf 10.000 Euro, bei energieeffizienten Maßnahmen von 7.000 auf 14.000 Euro erhöht.
- Es sind nunmehr mehrere Antragstellungen pro Wohneinheit möglich – mit einer Deckelung von 10.000 bzw. 14.000. Euro.
- Die geänderten Richtlinien treten mit 1. Juni 2020 in Kraft.
- Sanierungsarbeiten, die zwischen 1. Jänner und 31. Mai 2020 durchgeführt und noch nicht bei der Burgenländischen Wohnbauförderung eingereicht wurden, können nach den neuen Bestimmungen gefördert werden.
- Zusätzlich können für bereits eingereichte Projekte die Materialkosten geltend gemacht werden.
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