Gastronomie und Hotellerie Burgenland
Längere Kündigungsfristen ab 1. Oktober
AK und Gewerkschaft vida informieren und beraten Tourismusbeschäftigte im Burgenland über Verbesserungen. Die Kündigungsfristen in der Gastronomie und Hotellerie wurden an die Fristen von Angestellten angepasst.
BURGENLAND. Ab dem heutigen 1. Oktober gelten in der Gastronomie und Hotellerie ausschließlich die gesetzlichen Kündigungsfristen wie für Angestellte, die bei Kündigung durch den Arbeitgeber je nach Dienstjahren zwischen 6 Wochen bis zum 2. Dienstjahr und maximal 5 Monate nach frühestens 25 Dienstjahren betragen können.
„Mit 1. Oktober 2021 bekommen auch Arbeiter in Hotellerie und Gastronomie endlich das, was sie sich schon längst verdient haben: Kündigungsfristen wie die von Angestellten. Davon profitieren fast 8.000 Beschäftigte im Burgenland“, freuen sich AK Präsident Gerhard Michalitsch und der Landesvorsitzende der zuständigen Gewerkschaft vida, Erich Mauersics.
Über diese Änderung wollen AK und Gewerkschaft vida in den kommenden Wochen die Betriebsräte und Beschäftigten aus der burgenländischen Gastronomie und Hotellerie umfangreich informieren und sie mit Rat und Tat unterstützen.
„Sollten diese Informationen noch nicht in allen Betrieben angekommen sein und es dadurch zu unterschiedlichen Rechtsauffassungen mit Arbeitgebern kommen, sind betroffene Beschäftigte dazu aufgerufen und herzlich eingeladen, sich bei Problemen an die AK bzw. an die Gewerkschaft vida zu wenden", so Michalitsch und Mauersics.
Kontakt für Beschäftigte und weitere Infos zu den neuen Kündigungsfristen im Tourismus: www.vida.at/angleichung
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