Südburgenland
Neue Förderaktion für Kellerstöckl

Kellerstöckl werden weiter gefördert: Anträge können bis 14.02.2020 eingereicht werden. | Foto: Tourismusverband Südburgenland
  • Kellerstöckl werden weiter gefördert: Anträge können bis 14.02.2020 eingereicht werden.
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Wegen durchwegs positiver Rückmeldungen und Resultate wird die Kellerstöckl-Aktion neu aufgelegt

SÜDBURGENLAND. Mit dem 4. November wird die Kellerstöckl-Aktion des Landes neu aufgelegt. Das teilte Tourismuslandesrat Alexander Petschnig (FPÖ) am Montag in einer Aussendung mit. Ziel der Förderaktion ist die Schaffung von typisch burgenländischen Kellerstöckln vor allem im Südburgenland.

Tourismus stärken

Bisher habe die Aktion eine sehr positive Resonanz hervorgerufen, so Petschnig. „Die Reaktivierung der Kellerstöckl ermöglicht es, diese touristisch besser zu vermarkten, wodurch die speziell im Landesüden klein strukturierte Tourismuswirtschaft erweitert und gestärkt wird.“

Private und Betriebe werden gefördert

Gefördert werden Privatpersonen, die im Rahmen der Privatzimmervermietung Kellerstöckl mit maximal zehn Betten anbieten, sowie gewerbliche Beherbergungsbetriebe, deren Kellerstöckl sich im Burgenland befinden. Der Schwerpunkt der Förderung liegt in der Einrichtung und Ausstattung der Kellerstöckl in den Weinbergen. Die Förderung wird als nicht rückzahlbarer Einmalzuschuss gewährt und beträgt 40 Prozent einer Investitionssumme von maximal 30.000 Euro pro Kellerstöckl.

Beitrag zur Buchungslage

Mit der Neuauflage werde ein Konzept für die nachhaltige, touristische Nutzung der Kellerstöckl weitergeführt, so Petschnig. Auch das Interesse an der Erhaltung der Keller als Kulturgut werde dadurch geweckt. Schließlich sei die Aktion auch als Anreiz für Gäste zu sehen, die umliegenden Dörfer zu besuchen. "Dass dieses Konzept aufgeht, kann man auch daran erkennen, dass Novasol als international tätiger Ferienhausvermieter die Kellerstöckl bereits 2017 in sein Programm aufgenommen hat und die Buchungslage zum nachhaltigen Aufschwung im Südburgenland beiträgt“, so Petschnig. 

200.000 Euro Fördervolumen

Die Förderungsrichtlinie tritt mit 04.11.2019 in Kraft. Anträge können bis 14.02.2020 eingereicht werden. Der Durchführungszeitraum endet mit 30.06.2019. Das Fördervolumen beläuft sich auf insgesamt 200.000 Euro. „Ich hoffe auf zahlreiche neue Antragsteller, die Nutzen aus dem Förderprogramm ziehen und so ihren Teil zum nachhaltigen touristischen Aufschwung des Südburgenlandes beitragen“, so Petschnig.

Urlaub in einem Kellerstöckl im Südburgenland

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