Mehrere Klauseln
AK-Klage gegen Maturareise-Anbieter DocLX

  • Die AK beanstandet mehrere Klauseln bei der Maturareise X-Jam.
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Die Arbeiterkammer geht gegen mehrere Klauseln in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Maturareise X-Jam vor.

ÖSTERREICH. AK klagte X-Jam-Maturareiseanbieter wegen „fauler“ Klauseln
Elf Klauseln beanstandet, auch solche zu Storno- und Bearbeitungsgebühren – Urteil noch ausständig

Nach Berichten über eine mutmaßliche Vergewaltigung und mehrere Fälle sexueller Belästigung nun die nächste schlechte Nachricht für den Veranstalter der X-Jam-Maturareisen, DocLX Travel Events. Die Arbeiterkammer (AK) beurteilte elf Klauseln in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Anbieters als rechtswidrig. Die AK hatte die Klage im Jänner 2021 eingebracht, es gibt noch kein Urteil.

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Kostenloser Rücktritt?

Die AK beanstandet beispielsweise eine Klausel, wonach ab der eingelangten unterschriebenen Buchungsanmeldung bei der Stornierung der Reise Stornokosten in der Höhe von 30 Prozent bis zum 30. Tag vor Reiseantritt anfallen. Für die AK ist die Klausel rechtswidrig, auch weil Urlauber im Zusammenhang mit den Stornobedingungen nicht darüber aufgeklärt werden, dass unter bestimmten Voraussetzungen ein kostenloses Rücktrittsrecht besteht.

AK-Konsumentenexperte Martin Goger: "Reisende können vor Beginn der Pauschalreise sehr wohl kostenlos vom Pauschalreisevertrag zurücktreten. Das ist dann der Fall, wenn am Urlaubsort oder in dessen unmittelbarer Nähe unvermeidbare und außergewöhnliche Umstände auftreten, so dass die Pauschalreise nicht stattfinden kann oder die Durchführung der Reise erheblich beeinträchtigt wird. Ein solcher Umstand wäre zum Beispiel eine Naturkatastrophe oder der Ausbruch einer Epidemie am Urlaubsort."

Hohe Stornokosten

Außerdem hat im Falle einer Stornierung bei X-Jam die Entschädigung für das Unternehmen "angemessen und vertretbar" zu sein. Stornokosten von 30 Prozent bis zum 30. Tag vor Reiseantritt sind nach Ansicht der AK weder angemessen noch vertretbar. Überdies weicht die Klausel deutlich von der üblichen zehnprozentigen Stornogebühr für Stornierungen bis zum 30. Tag vor Reiseantritt ab.

Die AK hat auch Klauseln zu den Bearbeitungsgebühren angefochten. So verrechnet der Reiseanbieter Bearbeitungsgebühren etwa bei Namensänderungen, Umbuchungen und auch (zusätzlich zu den hohen Stornokosten) im Fall von Stornierungen. "Die Klauseln sind unserer Ansicht nach unzulässig. Denn die Bearbeitungsgebühren fallen unabhängig von den Kosten an, die dem Unternehmen tatsächlich entstanden sind. Es wird auch nicht danach differenziert, ob Reisenden ein Verschulden an einer erforderlichen Änderung wie an einer Umbuchung vorzuwerfen ist", so Goger.

Das sagt X-Jam

X-Jam-Geschäftsführer Thomas Kroupa reagierte per Presseaussendung: "Selbstverständlich sind sämtliche Vertragsklauseln vorab von unseren Juristen geprüft. Bei gegenständlicher Reise handelt es sich um eine spezielle Eventreise, die mit einer üblichen Pauschalreise nicht vergleichbar ist. Darüber hinaus wurden von der AK Klauseln abgemahnt, die in unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen gar nicht aufscheinen." Es gebe noch keine Entscheidung des Gerichts zu diesen, aus Sicht der X-Jam-Juristen, "haltlosen Vorwürfen".

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  • Die AK beanstandet beispielsweise eine Klausel, wonach ab der eingelangten unterschriebenen Buchungsanmeldung bei der Stornierung der Reise Stornokosten in der Höhe von 30 Prozent bis zum 30. Tag vor Reiseantritt anfallen.
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